Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Straßenverkehrsrecht

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ID: 306159

Neue Winterreifenpflicht



(firmenpresse) - Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte "M+S"-Reifen, "M+S" steht für "Matsch und Schnee"). "Sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg", warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dies hat der Bundesrat in einer Neufassung der von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung bestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern.


D.A.S. Hintergrundinformation:

In einem Urteil vom 09.07.2010 hatte das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Vorschrift sei zu unbestimmt. Weder könne der Autofahrer daraus entnehmen, wann genau er andere Reifen aufziehen müsse, noch sei irgendwo definiert, welche Reifen für winterliche Verhältnisse geeignet seien. Daraufhin hat der Bundesrat im November 2010 einer Neufassung von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern. Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte "M+S"-Reifen, "M+S" steht für "Matsch und Schnee"). Dies sind Reifen, die besonders bei Matsch und Schnee unter anderem durch ihr Profil bessere Fahreigenschaften aufweisen als Sommerreifen. Wer bei den genannten Wetterverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (bisher 20 Euro) rechnen, Behinderungen im Straßenverkehr kosten 80 Euro. Dazu kommt je ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle Achsen müssen mit geeigneten Reifen bestückt sein. Als besonders wintertauglich sieht der Bundesrat Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht an. Bei diesen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert werden. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft werden von der Winterreifenpflicht ausgenommen, auch Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, soweit für sie bauartbedingt keine "M+S"-Reifen erhältlich sind. Die Neuerung gilt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.



Bundesrat, Drucksache 699/10 vom 03.11.2010

Tipp: "M+S"- Reifen gibt es als Winter- und als Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen. Beide sind zulässig. Es gibt jedoch nach wie vor keine Garantie dafür, dass jeder Reifen mit dem Aufdruck "M+S" im Winter auch tatsächlich bessere Fahreigenschaften besitzt als ein Sommerreifen. Autofahrer sollten sich daher vor der Anschaffung einschlägige Testberichte ansehen.


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.11.2010 - 12:31 Uhr
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