Berufung im Fall der fristlosen Kündigung wegen Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz

Berufung im Fall der fristlosen Kündigung wegen Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz

ID: 308012

Mit Urteil vom 01.10.2010 hatte das Arbeitsgericht Aachen die wegen des Aufladens eines Rasierers ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam erklärt und dem von der Kanzlei GRP Rainer vertretenen Kläger vollumfänglich Recht gegeben. Der Beklagte legte nun Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln ein.



Berufung im Fall der fristlosen Kündigung wegen Aufladens eines Rasierers am ArbeitsplatzBerufung im Fall der fristlosen Kündigung wegen Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz

(firmenpresse) - Als Grund stellte das Arbeitsgericht Aachen seinerzeit in der Urteilsbegründung insbesondere auf die fehlende vorherige Abmahnung des Arbeitgebers ab sowie auf die Tatsache, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Aufladen von Handys am Arbeitsplatz zuvor erlaubt hatte http://www.grprainer.com/Keine-ausserordentliche-Kundigung-wegen-des-Aufladens-eines-Rasierers-am-Arbeitsplatz.html .
In einem vergleichbaren Fall hatte kürzlich das Landesarbeitsgericht Hamm eine fristlose Kündigung wegen des Aufladens eines Elektrorollers am Arbeitsplatz für unwirksam erklärt, da der Arbeitgeber hier ebenfalls zuvor keine Abmahnung ausgesprochen hatte und das Aufladen von Handys den Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erlaubt war. (LAG Hamm, Urt. v. 02.09.2010, - 16 Sa 260/10 -).
Trotz mutmaßlicher Kenntnis dieser Entscheidung legte der Arbeitgeber - selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht - nun Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2010 ein.
Das Verfahren wird nunmehr vor dem Landesarbeitsgericht Köln weiterverhandelt werden. Wie bereits in der ersten Instanz wird der Kläger, in den Medien als Mark L. bezeichnet, durch die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Anette Bröhl von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer LLP Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com vertreten.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln bleibt nun abzuwarten. Im Hinblick auf die bereits ergangene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im Fall der "Pfandbon-Kündigung" der Kassiererin "Emily" (BAG, Urt. v. 10.06.2010, - 2 AZR 5341/09 -) und der Entscheidung des LAG Hamm ist jedoch zu erwarten, dass das Landesarbeitsgericht Köln das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 01.10.2010 bestätigen und die Kündigung ebenfalls für unwirksam befinden wird. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Anette Bröhl
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Der laute Ruf nach Werten Rechtsschutzversicherung: Tipps für die kalte Jahreszeit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.12.2010 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 308012
Anzahl Zeichen: 2165

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anette Bröhl
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 291 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufung im Fall der fristlosen Kündigung wegen Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Der laute Ruf nach Werten ...
Wiesbaden / Potsdam, 02.12.2010. Ob Sarrazin-Kontroverse oder allgemeine Leitkultur-Diskussion - Werte sind wieder in. So die These der Herausgeber des Buchs "Wertebildung in Jugendarbeit, Schule und Kommune", das gerade im Wiesbadener VS Verlag erschienen ist. Die Chance der Wertebildung

Mein Haus, mein Auto, mein Leben - für jeden sichtbar im Internet? ...
Der Online Panorama-Dienst Google Street View ist nun auch in Deutschland gestartet. Tausende verunsicherte Verbraucher sehen dies mit gemischten Gefühlen und stellen sich die Frage: Wird unser aller Privatleben jetzt zu einer Art "Peep-Show", für jeden im Internet öffentlich zugänglic

Persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen ...
Der Bundesgerichtshofs hatte laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com darüber zu entscheiden, ob Vorstandsmitglieder einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen gegenüber Anlegern persönlich haften müssen. Nach seiner Auffassung kann die

Kreditfinanzierter Anteilserwerb an einem geschlossenen Immobilienfonds ...
Umgekehrt hat der Anleger laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung all dessen, was er aus seinem eigenen Vermögen - nicht aus den Erträgnissen des Fonds - an die Bank gezahlt hat. Dafür muss er


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z