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Rechtsschutzversicherung: Tipps für die kalte Jahreszeit

02.12.2010 - 13:31 | 308018
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Eine Rechtsschutzversicherung stellt den Versicherungsnehmer finanziell unabhängig. Somit kann sich der Kunde voll und ganz auf die Wahrnehmung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt oder vor Gericht konzentrieren.

Rechtsschutzversicherung: Tipps für die kalte Jahreszeit
Rechtsschutzversicherung: Tipps für die kalte Jahreszeit
(firmenpresse) - Der Winter ist über Deutschland hereingebrochen. Und damit verbunden sind Unfälle im Straßenverkehr, Stürze auf glatten Flächen und viel andere Dinge. Wo man gute Chancen hat, sein Recht zu bekommen und wo nicht, zeigen einige Beispiele. Grundsätzlich soll man aber immer bei strittigen Fragen den Rechtsanwalt oder seine Rechtsschutzversicherung einschalten. Auch die Versicherer bieten meistens eine kostenlose Beratung für ihre Kunden. So kann man prüfen, ob der eigene Schadensfall vor Gericht Chancen auf Erfolg hat.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Die kalte Jahreszeit führt oftmals zu Schäden im Straßenbelag. Daraus resultiert in vielen Fällen ein Schaden am Reifen, an der Felge oder an der Achse vom Auto. Dafür kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung auf oder man versucht sein Recht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzusetzen. Gemeinden müssen Schlaglöcher in der Straße sichern oder absperren. Ein 20 cm tiefes Loch entspricht nicht mehr der Verkehrssicherheit. Leider gibt es kein Grundrecht auf sichere Straßen, trotzdem sollte man auf juristischem Wege versuchen, seine Rechte durchzusetzen.

Gehwege sind im Winter oftmals mehr Rutschbahnen als alles andere. Die Streupflicht wird von den Gemeinden auf die Anlieger übertragen, die die Pflicht zur Sicherung der Wege haben. Stürzt ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus, weil nicht gestreut wurde, kann es teuer werden. Bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung kann man belangt werden.

Auf dem Weihnachtsmarkt geht es meistens munter her. Glühwein oder Punsch, wohin das Auge blickt. So ein heißer Schluck bei Schnee und Eis tut richtig gut. Schlimm kann es enden, wenn man nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes und dem Zuspruch von vielen Tassen Glühwein stürzt und sich schwer verletzt. Selbst wenn man sich mit einer privaten Unfallversicherung geschützt hat, ist der Versicherungsschutz in diesem Fall stark gefährdet, wenn die starke Alkoholisierung mit zum Unfallgeschehen beigetragen hat.



Zu guter letzt hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet. Wer ab dem 1. Dezember ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Führt die mangelhafte Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, etwa weil man an der Ampel nicht mehr vorwärts kommt, kann sogar ein Bußgeld von 80 Euro verhängt werden. Dazu gibt es noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Verursacht man mit Sommerreifen einen Unfall, werden ebenfalls 80 Euro fällig sowie der Punkt in Flensburg fällig. Wegen der Engpässe will die Polizei aber nicht sofort durchgreifen, sondern Mängelkarten ausstellen. Der Nachweis über die Bestellung von wintertauglichen Reifen ist hier sehr hilfreich.

Bildquelle: Maret Hosemann, www.pixelio.de


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