Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer
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Sind Steuerzahler etwa zwei Wochen zu spät dran, sind die Finanzämter meist großzügig und verzichten auf den Zuschlag. Auch beim ersten Versäumnis zeigen sie sich oftmals kulant. „Dennoch sollte man sein Glück nicht herausfordern“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Auch Entschuldigungen, wie zum Beispiel Arbeitsüberlastung, haben meist keine Aussicht auf Erfolg, denn der Staat geht davon aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten Priorität hat.“ Laut Gesetzeslage muss ein Verspätungszuschlag zusammen mit der Steuerfestsetzung erfolgen. Das heißt: Wenn der Fiskus die Steuer schätzt, weil keine Unterlagen vorliegen, wird gleichzeitig eine „Strafe“ in Höhe von maximal 10 Prozent festgelegt. Erfolgt der Bescheid für den Zuschlag deutlich nach dem eigentlichen Steuerbescheid, muss das Finanzamt dafür Gründe nennen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät, sich mit der Steuererklärung nicht zu lange Zeit zu lassen. Sollte bereits ein Verlängerungstermin vereinbart worden sein, muss dieser unbedingt eingehalten werden. „Viele schieben es hinaus, weil sie sich unsicher sind, welche Kosten sie absetzen können“, so Siegfried Stadter. „Auch der viele Papierkram schreckt manchen Steuerzahler ab.“ Lohnsteuerhilfevereine können hier Abhilfe schaffen. Unterstützung erhalten Arbeitnehmer und Rentner beispielsweise bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die mit mehr als 350 zertifizierten Beratungsstellen in fast allen Bundesländern vertreten ist. Der Verein erstellt für seine Mitglieder nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft auch bei vielen Anträgen rund um Steuern weiter. Die Kosten bleiben überschaubar, denn alle Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der – je nach Einkommen – zwischen 52 und 236 Euro liegt. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: (0921 / 23475)
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Datum: 06.12.2010 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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Freigabedatum: 06.12.2010
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