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Markenverletzung durch „Kombinationsangebote“

06.01.2011 - 10:37 | 324168
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In einem stark umkämpften Markt ist jeder Unternehmer bemüht, seine Produkte möglichst optimal zu positionieren, um einen gewinnbringenden Absatz zu gewährleisten. Dass in der heutigen Zeit bei einem Großteil der Produkte das Internet stetig als Marktplatz an Bedeutung gewinnt, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Aus diesem Grund ist das Bestreben, im Internet auf den einschlägigen Portalen möglichst gute Positionen in den Suchergebnissen zu erlangen, sehr groß. Dabei werden oftmals auch Wege eingeschlagen, die unter rechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten sind.

(firmenpresse) - So hatte das Landgericht Stuttgart am 22.06.2010 (Az.: 17 O 41/10) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen auf einer Internetplattform Kettensägen in Kombination mit einem Motoröl eines von den angebotenen Kettensägen unterschiedlichen Kettensägenherstellers anbot. Durch die Nennung der Marke dieses Kettensägenherstellers in Bezug auf das Motoröl in Kombination mit dem Stichwort „Kettensäge“ wurden somit auch Internetnutzer auf die Angebote dieses Unternehmers aufmerksam, die nach Kettensägen der bekannten Marke suchten.

Darin sahen die Richter am Landgericht Stuttgart eine Rufausnützung i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 Marken Gesetz (MarkenG).
Durch die Nennung der Marke habe der Unternehmer auf unzulässige Weise von der Bekanntheit und dem guten Ruf der bekannten Marke profitiert, um Kettensägen eines anderen Herstellers zu vertreiben.
Daran konnte auch der Einwand nichts ändern, Kettensägen könnten nur mit Motoröl in Betrieb genommen werden, was herstellerseits nicht zum Lieferumfang gehöre und durch die Kombination wolle man eine einsatzfähige Kettensäge liefern. Wäre dies tatsächlich der Hauptgrund gewesen, so hätte auch auf Motoröl anderer bekannter Ölhersteller zurückgegriffen werden können.


Fazit:
Geschickte unternehmerische Strategien sind oftmals mit dem deutschen Recht nicht vereinbar, weshalb es sich in kritischen Situationen immer empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um Rechtsverstöße zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com





Keywords (optional):
markenrecht, kombinationsangebote,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.ladm.com

Leseranfragen:
Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com


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Kontakt-Informationen:
Firma: LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.01.2011


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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