Rechtsschutzversicherung: Der Leistungsbaustein Schadensersatzrechtsschutz
Schadensersatz, Schmerzensgeld und viele andere Dinge sorgen immer häufiger für Rechtsstreitigkeiten - auch vor Gericht. Die Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner Interessen finanziell unabhängig stellen.
Rechtsschutzversicherung: Der Leistungsbaustein Schadensersatzrechtsschutz(firmenpresse) - Die Rechtsschutzversicherung ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Ein Grund ist sicherlich, dass immer mehr gestritten wird ohne sich Auseinandersetzungen vielfach nicht mehr ohne juristische Hilfe beilegen lassen. Knapp über vierzig Prozent der deutschen Haushalte überlassen einen Rechtsstreit nicht mehr dem Zufall, sondern wollen sicher sein, dass das Kostenrisiko auch gedeckt wird.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
In den ARB (Allgemeine Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung) werden die Rechtsbereiche beschrieben, in denen Versicherungsschutz möglich ist. Dazu gehört auch der Schadensersatzrechtsschutz.
Der Gegenstand der Schadensersatzrechtsschutz ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Ursache für den Rechtsstreit darf nicht in einer Vertragsverletzung liegen, für diesen Bereich gilt die Leistungsart Vertrags- und Sachenrecht.
Zur Winterzeit passt dieses Beispiel für die Leistungsart Schadensersatzrechtsschutz: Morgens um kurz nach sieben macht sich Herr Jansen auf den Weg zum Bus, um zu seiner Arbeitstätte zu fahren. Es ist spiegelglatt, die Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt. Herr Jansen achtet darauf, wo er hintritt, leider haben noch nicht alle seine Nachbarn die Gehwege vor ihren Häusern gestreut. Trotz aller Vorsicht kann er den Sturz vor dem Haus von Familie Wegener nicht mehr vermeiden. Er fällt hin und bricht sich beim Sturz den rechten Unterarm. Herr Jansen fordert nun von seinem Nachbarn Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Leistungsart ist in seiner Rechtsschutzversicherung beinhaltet, nun kann er nach Deckungszusage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
Morgens im Berufsverkehr: Der Schnee der vergangenen Nacht ist schon festgefahren, mit dem Auto kommt man mittlerweile wieder einigermaßen voran. Bereits im November hat sich Herr Fischer mit Winterreifen ausgerüstet und passt seine Fahrweise den Witterungsverhältnissen an. Aber er ist nicht gegen alle Einflüsse von außen gefeit. An einer roten Ampel nimmt das Schicksal seinen Lauf. Herr Fischer hat sein Auto ausrollen lassen und kommt mit genügendem Abstand zum Vordermann zu stehen. Auf einmal nimmt Herr Fischer nur noch einen Knall war und wird nach vorne geschleudert. Ein anderer Autofahrer ist ihm hinten drauf gefahren. Herr Fischer trägt zwar keinen körperlichen Schaden davon, doch sein Auto ist massiv beschädigt. Zudem hat die Polizei auch noch festgestellt, dass der Unfallgegner noch mit Sommerreifen unterwegs war. Ein klarer Fall für seinen Rechtsanwalt, sagt sich Herr Fischer, schließlich geht es hier um Schadensersatzansprüche. Seine Rechtsschutzversicherung erteilt ihm eine Deckungszusage.
Im Bereich Schadensersatzrechtsschutz werden zwei Bereiche nicht abgedeckt: Schadenersatzforderungen aus der Verletzung eines dinglichen Rechtes (z. B. Wohneigentum) und Streitigkeiten aus Vertragsverletzungen. Hier greifen dann die anderen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
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Datum: 18.01.2011 - 15:01 Uhr
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