Medico-Fonds Nr. 37: Gebau zündet die nächste Stufe
21.01.2011 - 11:12 | 332927
Für etliche der Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG, war das Jahr 2010 von Schreckensmeldungen wie drohende Insolvenz, Zwangsverwaltung des Fonds sowie Ausschüttungsrückforderungen geprägt. Doch wer geglaubt hatte, die Talsohle für die Zeichner des sich bereits seit längerem in wirtschaftlicher Schieflage befindenden Medico-Fonds sei bereits erreicht, wurde jetzt eines Besseren belehrt: Zwischenzeitlich erhielten diejenigen Medico-Anleger, die sich bis dato dem Zahlungsdruck der Fondsgeschäftsführung nicht hatten beugen wollen, Mahnbescheide über die ihrerseits rückzuführenden Ausschüttungen.
(firmenpresse) - Wie bereits an dieser Stelle berichtet, hatte die Fondsgeschäftsführung Gebau im vergangenen Jahr mehrfach versucht, durch diverse Rundschreiben die Medico-Gesellschafter des Fonds 37 zur Teilnahme an dem als einziges Rettungsmittel propagierten Sanierungskonzept zu bewegen. Hatte man seitens der Gebau zunächst noch versucht, die Medico-Anleger mit Schlagwörtern wie drohende Insolvenz , Zahlungsunfähigkeit des Fonds und Totalverlust überzeugen zu können, ging man rasch dazu über, zahlungsunwillige Gesellschafter mittels Anwaltsschreiben unter Druck zu setzen: Medico-Gesellschafter, die nicht bereit waren, nochmals Geld in den seinerzeit als Steuersparmodell mit hohen Renditechancen beworbenen Fonds nachzuschießen, sollten nunmehr durch die Androhung gerichtlicher Schritte verunsichert und zu einer Teilnahme am Sanierungs- und Entschuldungskonzept bewogen werden. Während der Schulferien versandte Rundschreiben und extrem kurz gehaltene Zahlungsziele sollten zudem verhindern, auf Seiten der betroffenen Medico-Gesellschafter umfassenden Rechtsrat einzuholen. Betroffenen Medico-Gesellschaftern, denen zwischenzeitlich Mahnbescheide zugestellt worden sind, wird empfohlen, deren in Betracht kommenden Abwehransprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Aufgrund der im Mahnverfahren dringend einzuhaltenden Fristen, ist hier ein umgehendes Handeln anzuraten.
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