Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichem Erwerb
ID: 336196
Für den innergemeinschaftlichen Erwerb wurde gegenüber italienischen Lieferanten eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. Der Vorsteuerabzug wurde der Klägerin verwehrt.
Kernaussage des Urteils ist, dass der Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs der Ort ist, in dem sich die Gegenstände zum Zeitpunkt der Beendigung des Versands an den Erwerber befinden. Wird jedoch eine Besteuerung im Land des Empfängers nicht nachgewiesen, gilt das Gebiet des Mitgliedstaates als Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs, in dem die verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde. Ohne diesen Nachweis besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
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Datum: 26.01.2011 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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