Rechtsschutzversicherung: Besonderheiten beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Ob als Mieter oder als Eigentümer: Die Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz, um die eigenen rechtlichen Interessen durchzusetzen.
Rechtsschutzversicherung: Besonderheiten beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz(firmenpresse) - Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bezieht sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Miet- und Pachtverträgen, verschiedenen Nutzungsverhältnissen und sachbezogenen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Bei diesem Baustein der Rechtsschutzversicherung werden zwei Komponenten abgesichert: Leistungen für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie Leistungen für Streitigkeiten um Rechte an Grundstücken und Gebäuden.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich Vertrags- und Sachenrecht gibt es genügend Beispiele: Für die vom Mieter genutzte Eigentumswohnung wird nach einigen Monaten Mietdauer plötzlich keine Miete mehr überwiesen. Oder der Pächter der Gaststätte kürzt aus wirtschaftlichen Gründen die vereinbarte Pacht. Ein Rechtsstreit um ein sonstiges Nutzungsverhältnis kann vorliegen, wenn sich der Erbauer eines Einfamilienhauses auf einem Erbpachtgrundstück nicht mehr an die Bebauungsvorschriften hält. Das sind alles Fälle, die in der Regel mit hohen Kosten irgendwann sogar vor Gericht ausgetragen werden. Und dafür trägt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko.
Auch für den Bereich Streitigkeiten um absolute Rechte an Grundstücken oder Gebäuden gibt es eine Vielzahl von Beispielen zu Streitfällen: Ein Mieter wird wegen angeblichen Eigenbedarfs aus seiner Wohnung gekündigt, er geht dagegen gerichtlich vor. Gegen das im Grundbuch eingetragene Wegerecht möchte der Grundstücksbesitzer vorgehen: Seit sich der Nachbar selbstständig gemacht hat, verursacht er schon in den frühen Morgenstunden Autolärm mit seinem Lieferwagen auf der Durchfahrt unmittelbar unter dem Schlafzimmerfenster des klagenden Nachbarn.
Sogar der Schadensersatz-Rechtsschutz kann in dieser Leistungsart berührt werden. Bei einem Unfall in der Kurve vor dem Haus prallt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug vor die Hauswand. Da aber ein bestehendes Recht an einem Gebäude verletzt wurde, kommt in diesem Fall der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Zuge.
Wegen der Häufigkeit von Streitigkeiten sind aus diesem Bereich aber auch verschiedene Leistungen ausgeschlossen wie z. B. für den Erwerb oder die Veräußerung von Baugrundstücken oder die Planung und Errichtung von ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Der Grund für diese Palette an Ausschlüssen liegt klar in der Vielzahl der zu erwartenden Rechtsschutzfälle. Wer bereits einmal gebaut hat, kann bestätigen, dass die Bauphase viele Anlässe für rechtliche Auseinandersetzungen bietet. Daher würde ein hierfür vorhandener Versicherungsschutz die Kosten für die Rechtsschutzversicherung unverhältnismäßig in die Höhe treiben.
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Datum: 31.01.2011 - 15:31 Uhr
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