Gemeinsame Pressemeldung der TaskForce und des BDK zum Aktionstag gegen Genitalverstümmelung am 06.

Gemeinsame Pressemeldung der TaskForce und des BDK zum Aktionstag gegen Genitalverstümmelung am 06. Februar

ID: 341902

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Schutz bisher nur durch „Kommissar Zufall“!



„Aufklärung und Information“ können Mädchen nicht vor der Verstümmelung schützen, wie Studien zeigen„Aufklärung und Information“ können Mädchen nicht vor der Verstümmelung schützen, wie Studien zeigen

(firmenpresse) - Berlin/Hamburg, den 04.02.2011. Zum internationalen Tag „Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung“ am 06. Februar erinnern die TaskForce und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) daran, dass Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland ein weitgehend unterschätztes Problem ist:

Zwischen 30.000 und 50.000 minderjährige Mädchen gelten in Deutschland als gefährdet, insbesondere während Ferienreisen ins Heimatland der Eltern. Bis zu 80% dieser Mädchen aus Hochrisikoländern wie Somalia, Äthiopien und Eritrea werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Bei einem systematischen Verbrechen dieser Größenordnung ist der häufig geforderte Ansatz der „Aufklärung und Information“ verfehlt, wie ein aktueller Fall verdeutlicht:

Den aus Gambia stammenden Eltern der heute 16-jährigen Mariama C. war sehr wohl bewusst, dass die Verstümmelung in Deutschland strafbar ist. Gerade deshalb wurde das in Hamburg lebende Mädchen gemeinsam mit drei Schwestern nach Gambia gebracht – offiziell in die „Ferien“ – und dort der Verstümmelung unterworfen. Trotz konkreter Warnhinweise reagierte im Vorfeld keine Behörde mit angemessenen Schutzmaßnahmen, wie z.B. der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Überhaupt tun sich viele Jugendämter (bis auf einige löbliche Ausnahmen) schwer, gemeinsam mit den Familiengerichten wirksame Maßnahmen zur Abwehr dieser speziellen Misshandlung einzuleiten. Amtsmitarbeitern scheint die Gefahr gerade auch bei beruflich wie sozial gut integrierten Familien schlichtweg nicht vorstellbar zu sein – ein folgenschwerer Trugschluss (vgl. Studie zu Bildungsstand und sozialem Milieu bei Tätergruppen in Europa http://www.taskforcefgm.de/situation/europa/ ).

Der Schutz gefährdeter Kinder darf in Deutschland nicht länger vom couragierten Handeln Einzelner abhängen, die Hinweise bei den Behörden mit Nachdruck vortragen. Gemessen an der Schwere und der weiten Verbreitung des Verbrechens ist diese Situation untragbar. Es sollten deshalb endlich effektive staatliche Maßnahmen diskutiert werden, die umfassenden, messbaren Schutz gewähren können, wie z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht (bei erfolgter oder drohender Genitalverstümmelung), kombiniert mit einer Untersuchungspflicht sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).




Ansprechpartner bei redaktionellen Nachfragen:

Bernd Carstensen, Pressesprecher BDK-Bundesvorstand, Fon 0700 BDK (235) 10000

Simone Schwarz, Pressesprecherin TaskForce, Fon 01803 - 767 346 (9 ct/min aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min)
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kinderrechtsorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) macht sich seit vielen Jahren für den Schutz von Kindern vor Gewalt stark. Seit Dezember 2010 setzen sich der BDK und die TaskForce gemeinsam für den Schutz der bis zu 50.000 Mädchen ein, die in Deutschland von Genitalverstümmelung (FGM) bedroht sind.



Leseranfragen:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
PF 304270
20325 Hamburg

Kontakt: Simone Schwarz, Pressesprecherin
Tel.: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus den Mobilfunknetzen)
eMail: info(at)taskforcefgm.de
WebSeite: www.taskforcefgm.de



PresseKontakt / Agentur:

siehe Leseranfragen



drucken  als PDF  Gelungene Steuervereinfachungen für Familien Kristina Schröder: 'Deutsche und französische Unternehmen brauchen mehr Frauen in Führungspositionen'
Bereitgestellt von Benutzer: TaskForceFGM
Datum: 03.02.2011 - 21:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 341902
Anzahl Zeichen: 2875

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Simone Schwarz
Stadt:

20359 Hamburg


Telefon: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festne

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.02.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinsame Pressemeldung der TaskForce und des BDK zum Aktionstag gegen Genitalverstümmelung am 06. Februar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: „Wir gehen das Risiko ein“ ...
Hamburg/München, den 25.11.2014: Eine Frau nigerianischer Herkunft darf mit ihren beiden Töchtern (ein und fünf Jahre, deutsche Staatsbürgerschaft) für mehrere Monate nach Nigeria reisen, obwohl den Mädchen dort die Verstümmelung ihrer Genitalien durch Herausschneiden der Klitoris und Labien

Plan International überlässt in Hamburg 13 Mädchen der Genitalverstümmelung ...
Die Familien kündigten die Tat an, doch Plan sieht keine akute Gefahr. Hamburg, den 01.07.2014. In Hamburg überlässt der Verein Plan International 13 Mädchen der Genitalverstümmelung und weigert sich, sie wirksam zu schützen. Den Eltern der Kinder – aus Benin, Guinea, Ghana und Togo –

Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter ...
Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden. Auch sollen sie weiterhin mit Hilfe der ärztlichen Schweigepflicht vor Strafverfolgung geschützt werden… Hamburg, den 13.06.2013. Wenn es nach dem CDU-Bundestagsabgeordne


Weitere Mitteilungen von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.


Gelungene Steuervereinfachungen für Familien ...
Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach: "Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 stellt in

Gemeinsame Erklärung zur Situation in Ägypten von Bundeskanzlerin Merkel, Staatspräsident Sarkozy, Premierminister Cameron, Ministerpräsident Berlusco ...
"Wir beobachten mit größter Sorge, dass sich die Lage in Ägypten verschlechtert. Es muss den Ägyptern frei stehen, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die Sicherheitskräfte müssen sie dabei schützen. Angriffe auf Journalisten sind völlig inakzeptabel. Wir verurteilen a

Wachstums-Enquete ohne weibliche Sachverständige erregt Protest ...
Mit einem öffentlichen Appell protestiert die interdisziplinäre "Forschungsgruppe starke Nachhaltigkeit und (Re)Produktivität", der auch mehrere Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates von Attac angehören, gegen die Besetzung der Enquete-Kommission zu Wachstum mit ausschließlich mÃ

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen vor ...
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Klägerin entwickelt Computer


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z