Telekommunikation: Verbraucherrechte weiter staerken
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Telekommunikation: Verbraucherrechte weiter staerken
Der Verbraucherschutz in der Telekommunikation muss gestaerkt werden. Die Bundesregierung muss dazu die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen. Kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern, die Pflicht zur Preisangabe im Call-by-Call-Verfahren und mehr Rechte fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug und Anbieterwechsel sind notwendig. All dies muss in der TKG-Novelle umgesetzt werden.
Das reicht aber nicht aus. Weitere Gesetzesinitiativen sind notwendig, um den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu optimieren: Eine bessere Verfolgung von Abzocke am Telefon und im Internet ist genauso notwendig wie ein vernuenftiger Schutz vor unerlaubten Telefonanrufen.
Die Bundesregierung hat bisher nichts auf den Weg gebracht. Denn auch die sogenannten Kostenfallen im Internet bestehen weiter:
Wir brauchen hier dringend eine nationale Regelung, Kostenfallen im Internet mittels der sogenannten "Button-Loesung" bekaempfen zu koennen, die ein besonders hervorgehobenes und vom Verbraucher zu bestaetigendes Feld mit den Gesamtkosten vorsieht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat die Koalition jedoch abgelehnt.
Mit dem heute vorgelegten Antrag setzen wir den Verbraucherschutz in der Telekommunikation wieder auf die Tagesordnung. Dies ist notwendig: Die Telekommunikationsbranche ist ein wichtiger Motor fuer Innovation, Wachstum und Beschaeftigung. Neue technische Moeglichkeiten bringen immer wieder neue Geschaeftsmodelle hervor - aber nur, wenn dabei die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt sind.
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Datum: 22.02.2011 - 20:01 Uhr
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