Feiernde Narren bewahren im Unglücksfall die Ruhe
B·A·D mit Tipps zu Erste-Hilfe-Maßnahmen: Beim Notruf möglichst genaue Angaben machen / Patienten nichts zu essen geben
Ruhe bewahren, so die Experten einer der führenden Anbieter für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, ist im Unglücksfall oberstes Gebot. Und das gilt für Helfer wie für den Verletzten, der nicht alleine gelassen und beruhigt werden sollte. Keinesfalls jedoch darf dem Patienten etwas zu essen gegeben werden. Bei Atemstillstand gehört die Atemspende zur Ersten Hilfe, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung nach einem Kreislaufstillstand dürfen nur Ersthelfer mit einer Sonderausbildung durchführen.
Stundenlanges Stehen, zu wenig Essen und zu viel Alkohol, der vor der Kälte im Freien schützen soll und doch genau das Gegenteil bewirkt, können sich auch mit einer Ohnmacht rächen. Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung sehen die Erste-Hilfe-Maßnahmen die Seitenlagerung des Patienten vor. Wenn es äußere und damit erkennbare Verletzungen gibt, müssen sie beim Anwählen der Notrufnummer 112 kurz und möglichst präzise geschildert werden: Diese Angaben, so die Experten der B
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Über die B·A·D Gruppe
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland undEuropa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2009 betrug der Umsatz 156,3 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.
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Datum: 02.03.2011 - 08:45 Uhr
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