Bayern und NRW fordern im Bundesrat besseren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
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Bayern und NRW fordern im Bundesrat besseren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
"Die gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung aus 2009 haben sich als unzureichend erwiesen. Es gab keinen entscheidenden Rückgang von unerlaubten Werbeanrufen, die betrügerischen Anrufe haben sogar noch zugenommen", erläuterte Remmel. Ein entsprechender Bericht des Bundesjustizministeriums über Belästigung durch Werbeanrufe wurde von der Bundesregierung jetzt veröffentlicht. Der Bundesrat will allerdings erst noch den Bericht auswerten, bevor die Länderkammer abschließend über die Gesetzesinitiative entscheidet.
Ein Vertragsabschluss bei einem von der Unternehmerin oder dem Unternehmer veranlassten Werbeanruf soll künftig nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ihn binnen zwei Wochen nach dem Telefonat noch einmal schriftlich, per E-Mail, SMS oder Fax bestätigt. Diese Bestätigungsregelung hat auch die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister der Länder gefordert. Zudem soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung erhöht werden. Die aktuelle Bundesratsinitiative fordert darüber hinaus noch weitere Schutzmaßnahmen:
?Damit die Bundesnetzagentur künftig noch wirksamer gegen unzulässiges Telefonmarketing vorgehen kann, soll der heute schon verbotene Einsatz automatischer Anrufmaschinen mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht werden.
?Erschwert werden sollen auch die vielfach rechtsmissbräuchlichen Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen, auf die sich unseriöse, zum Schaden einer großen Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betriebene Geschäftsmodelle stützen. Daher sollen für Unternehmen und Personen, die Inkasso betreiben, neue Informations- und Sorgfaltspflichten eingeführt werden: Hat ein Verbraucher oder eine Verbraucherin einer geltend gemachten Forderung widersprochen und wird das Inkasso trotzdem weiter verfolgt, soll der beauftragte Inkassodienstleister künftig alle notwendigen Angaben mitliefern, aus denen der Verbraucher oder die Verbraucherin schlussfolgern kann, dass die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Personen und Stellen, die mit dem Inkasso beauftragt sind, werden so auch angehalten, die formalen Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss am Telefon zu prüfen. Kommt ein Inkassodienstleister seinen Informations- und Sorgfaltspflichten wiederholt nicht nach, kann dies in letzter Konsequenz zu berufsrechtlichen Sanktionen führen.
Die Bundesratsinitiative setzt an den NRW-Gesetzesantrag zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung an, der im September 2010 in den Bundesrat eingebracht wurde. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde er um die genannten Maßnahmen erweitert. Damit wird auch ein Auftrag des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt, der sich für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung ausgesprochen hatte.
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Datum: 10.03.2011 - 17:30 Uhr
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