Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger? Lottoverband NRW unterstützt Annahmestellen und Verbrau

Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger? Lottoverband NRW unterstützt Annahmestellen und Verbraucher in NRW

ID: 364704

Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Totoverbandes der Annahmestelleninhaber in NRW, kann kaum glauben, was ihm heute als Eilnachricht auf den Tisch kommt:



LTV-Geschäftsführer Tobias BullerLTV-Geschäftsführer Tobias Buller

(firmenpresse) - Das Landgericht Köln verbietet der Westdeutschen Lotterie (WestLotto), u. a. den rund 557.130 Hartz-IV-Empfängern in Deutschland die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Geklagt hat ein Unternehmen, das in Deutschland keine Konzession für Sportwetten oder Lotterien besitzt und folglich auf Basis der gültigen gesetzlichen Regelung – dem Glücksspielstaatsvertrag – in Deutschland als illegaler Anbieter zu bezeichnen ist.

Aus den Medienberichten ist zu entnehmen, dass es WestLotto – und damit jeder Annahmestellen in NRW – ab sofort untersagt ist, Spielaufträge von Hartz-IV Empfängern anzunehmen. Tobias Buller: „Wir halten eine solche Regelung für ethisch äußerst bedenklich. WestLotto kooperiert mit professionellen Suchtberatungsstellen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Landesfachstelle für Glücksspielsucht. Die Mitarbeiter unserer Annahmestellen sind für mögliche Auffälligkeiten im Hinblick auf Glücksspielsucht bereits seit langem geschult. Dabei ist nicht entscheidend, aus welcher sozialen Herkunft der auffällige Spielteilnehmer kommt. Spielsüchtige finden sich in allen sozialen Schichten und nicht nur bei Hartz-IV Empfängern.“

„Wir halten den vorliegenden Beschluss auch deshalb für diskriminierend gegenüber den Hartz IV-Empfängern, weil auch in der Hartz IV-Regelsatzberechnung für Freizeitausgaben ein Regelbetrag berücksichtigt ist.“

Buller kann sich heute vor lauter Anrufen in der Verbandszentrale in Münster kaum retten: „Vielleicht könnte in diesem Gerichtsbeschluss auch gleich erläutert werden, wie vor Ort Hartz-IV Empfänger identifiziert werden sollen!“ „Es ist den Mitarbeitern vor Ort nicht zumutbar, die Kunden in den Geschäften nach Ihren Einkommensverhältnissen zu fragen“, sagt Buller.

Seit Monaten plädiert der Verband für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols – was heute wieder einmal Thema der Ministerpräsidentenkonferenz ist. „An diesem Verfahren kann die Politik sehr einfach sehen was passiert, wenn das Monopol fällt“, so Buller weiter: „Anbieter aus dem Ausland agieren über Internet – werden dort zunächst Einkommensnachweise per Mail angefordert?“ fragt sich der Verbandschef.



„WestLotto hat bereits Rechtsmittel gegen diese Verfügung angekündigt“, weiß Buller, „was aber nicht bedeutet, dass die Verfügung zur Zeit nicht zu beachten ist!“
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Lotto-und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V. vertritt die Interessen der nordrhein-westfälischen Annahmestellen gegenüber WestLotto und den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Land, Bezirksregierungen und Kommunen. Er unterstützt und berät die Annahmestellen in für das Spielgeschäft wichtigen Fragen und sorgt über Kooperationsverträge für rechenbare Vorteile für seine Mitglieder. Der Verband wurde 1956 gegründet.




Leseranfragen:

Lotto- und Toto-Verband der
Annahmestelleninhaber in NRW e.V.
Weseler Str. 316 c
48163 Münster
Tel. (0251) 414167-0
Fax (0251) 414167-299

Ansprechpartner: Tobias Buller
t.buller(at)ltv-nrw.com



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Datum: 10.03.2011 - 20:03 Uhr
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