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Überprüfen Sie Ihre Pensionszusagen – es eilt!

08.10.2007 - 14:11 | 36507
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---profitieren Sie noch in 2007 von den höheren Steuersätzen---

Wir informieren wirklich!
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(firmenpresse) - Eine Erteilung einer Pensionszusage zur betrieblichen Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH-kurz- (GGF) ist seit sehr vielen Jahren ein beliebtes Instrument eine angemessene Versorgung aufzubauen, und auch um durch die Bildung von Pensionsrückstellungen Steuern zu sparen für`s Unternehmen..

Aber in vielen bestehenden und vor einiger Zeit erteilten Pensionszusagen ticken steuerliche und finanzielle, wie auch formale Zeitbomben. Denn viele älteren Pensionszusagen entsprechen bei Weitem nicht mehr dem heutigen Versorgungsbedarf.

TIP: Wer also seine Pensionszusage auf den neuesten Stand bringen möchte, sollte bei einer anstehenden Erhöhung der Zusage sich beeilen, denn nur noch dieses Jahr profitiert das Unternehmen von deutlich höheren Steuersätzen.


Finanzierungslücken müssen aufgedeckt werden. Aber warum?

In der Vergangenheit wurden Pensionszusagen meistens durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen finanziert, deren voraussichtliche Ablaufleistung inkl. aller Überschüsse möglichst exakt der Rückstellung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entsprechen sollte.

Doch diese gewohnte und viel praktizierte Vorgehensweise unterschätzt aber den tatsächlichen Kapitalbedarf ganz erheblich. Denn die Rückstellungen zum Rentenbeginn entsprechen lediglich dem steuerlich vorgeschriebenen Wert, berechnet nach den sogenannten Heubeck-Richttafeln. (Rechnungszins 6%). Allerdings entspricht dieser Wert nicht dem tatsächlich benötigten Kapitalstock, um eine lebenslange Rente ausfinanzieren zu können. Vor allen Dingen kann diese Verzinsung mit einer klassischen Lebensversicherung gar nicht mehr erreicht werden.

Gleichfalls gibt es diverse wichtige Faktoren -siehe unten- welche bei einer Überprüfung der Pensionszusage beachtet werden müssen. Es ist wirklich anzuraten diese Faktoren peinlichst genau zu beachten. Was ist also zu tun: Am besten ein unabhängiges Unternehmen mit der Überprüfung zu beauftragen. Dies kostet zwar etwas Geld- und zwar weniger als man denkt- doch kann man gewiss sein, dass die Überprüfung ohne Beeinflussung geschieht.



oVerlängerung der Lebenserwartung
Der medizinische Fortschritt führt zu einer deutlich längeren Lebenserwartung, als bei Erteilung vieler Pensionszusagen zugrunde gelegt wurde.

oLängere Arbeitszeiten
Anhebung der Arbeitszeit zum Renteneintritt von 65 auf 67

oFehlender Inflationsausgleich
Ein weiterer bedeutender Verursacher von Finanzierungslücken ist die fehlende Vereinbarung einer Rentenanpassung.

oSchnelles Handeln nötig
Durch die Unternehmenssteuerreform sinken ab 2008 die Steuersätze um bis zu zehn Prozentpunkte. Der steuerliche Abzug von gezahlten Versorgungsbeiträgen führt künftig zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung.

oSteuerliche Zeitbomben aufgrund auch formeller Mängel.
Wie bsp. Fehlender Gesellschafterbeschluss. Oder fehlende Definition der Berufsunfähigkeitsrente.
Alte Zusagen enthalten sehr häufig Steuer unschädliche Widerrufsvorbehalte, wie sie auch bei „normalen" Arbeitnehmern üblich sind. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht hierdurch allerdings die Gefahr, dass bei Insolvenz der GmbH der Insolvenzverwalter die Zusage widerruft und die Rückdeckungsversicherung in die Insolvenzmasse fällt. Ansonsten läuft ohne Zusage auch die Verpfändung der Versicherung ins Leere.



Also, auch wenn Sie nun sagen: ich bin auf die Betriebsrente nicht angewiesen ist dies doch der falsche Weg, denn Verzichtet ein GGF auf seine Zusage, ist dieser Verzicht lohnsteuerpflichtig - und zwar nicht mit dem Wert der aufzulösenden Rückstellungen, sondern mit dem Betrag, der an einen privaten Versicherer zu zahlen wäre, um eine entsprechende Rente zu finanzieren. Und das ist nahezu das Doppelte der Rückstellungen.

Fazit: Es gibt viele Fallstricke zu beachten, aus diesem Grunde beauftragen Sie lieber ein unabhängiges Unternehmen mit der Überprüfung Ihrer Pensionszusagen.




Keywords (optional):
betriebliche-altersvorsorge, laz, pensionszusage, ueberpruefung,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von B.G.-p.oHG

B.G.-p. oHG Capital Consult ist eine unabhängige Vermögens,- und Unternehmensberatung mit dem Focus, der betrieblichen Vorsorge und deren Einrichtung. Seit dem Jahre 1988 sind wir und unsere Berater als unabhängige Spezialisten erfolgreich bei Unternehmen in ganz Deutschland tätig

Zukunftsberatung unser Kunden heißt für uns wir müssen unseren Kunden also Sie, verstehen und Lösungen anbieten, die tatsächlich benötigt werden. Aus einer Vielzahl einzelner Bausteine wie: betriebliche Altersversorgung, Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit, Sozialversicherungsüberprüfung, Vorsorgeberatung und betrieblichen Gesundheitskonzepten bieten wir Ihnen flexible, auf Ihre Vorstellungen zugeschnittene Modelle an.

Dies Konstellation aus unabhängigen Beratern und unabhängigen Branchen - Lösungen ist Ihr Nutzen. Modernste Technik und Rund-um-die-Uhr Service setzen Sie bitte einfach voraus. Seit diesem Jahr stellt unser Unternehmen allen Interessierten Internetnutzern auch eine unabhängige Onlineplattform für Versicherungsvergleiche und Informationen zur Verfügung, welche schon grossen Anklang findet. Zu finden ist die webseite unter:www.bav-werkstatt.de


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http://www.bav-werkstatt.de

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Kontakt-Informationen:
Firma: B.G.-p.oHG
Ansprechpartner: Bernard / Goebels
Stadt: Bad Kissingen

Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.10.2007


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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