Gerechtigkeitslücke in der Zeitarbeit muss durch den Gesetzgeber geschlossen werden

Gerechtigkeitslücke in der Zeitarbeit muss durch den Gesetzgeber geschlossen werden

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Zeitarbeitnehmer müssen nach 12 Monaten in einem Kundeneinsatz den Gehältern der Stammbelegschaften gleich gestellt werden., sagt Arnd Schumacher, ein Berliner Arbeitgeber der Zeitarbeit, Es bedarf einerÄnderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz."



(firmenpresse) - (ddp direct) Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Zeitarbeitnehmer nach 12 Monaten in einem Kundeneinsatz in den Gehältern Stammbelegschaften gleich gestellt werden, beginnt die Petition, die der Berliner Zeitarbeits-Unternehmer an den Bundestag gerichtet hat. Die Gehälter der Zeitarbeitnehmer müssen nach 12 Monaten in den wesentlichen Bedingungen denen der Stammbelegschaften entsprechen. Dafür bedarf es einer Gesetzesänderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für die Definition der Lohngleichheit bedarf es allerdings einer rechtssicheren Formel, sonst wären endlose Klagen vorprogrammiert, so Arnd Schumacher.

Begründung:
Zeitarbeit ist dem Wesen nach Arbeiten auf Zeit. Neben dem Unternehmens- und dem Dreiecksprinzip ist diese die dritte wesentliche Eigenschaft. Die deutsche Zeitarbeit ist heute als Brücke in den Arbeitsmarkt und als Flexibilitätsventil der Wirtschaft unerlässlich und in Deutschland bewährt. Ein Vorbild für Europa, meint Arnd
Schumacher.

Der Mehrwert, den eine Zeitarbeitsfirma erbringt, nimmt mit fortlaufender Zeit stetig ab und ist nach 12 Monaten nur noch auf die Verwaltung und das Risiko der Beschäfti-gung begrenzt, sagt der Unternehmer aus eigener Erfahrung. Der Zeitarbeitnehmer dagegen, hat nach 12 Monaten die Einarbeitung vollständig abgeschlossen. Eine dauerhafte Geringerbezahlung des Zeitarbeitnehmers gegenüber seinem Kollegen der Stammbelegschaft ist dann eine Gerechtigkeitslücke, die geschlossen werden muss, sagt er selbstkritisch.

Die Branche erhielt daher den Auftrag durch Regierung und Opposition, die Gerechtigkeitslücke der Zeitarbeit durch tarifliche Regelungen allein zu schließen. So müsste ein Tag X für die Lohngleichheit festgelegt werden.

Warum eine gesetzliche und keine tarifliche Lösung?:
Die Zeitarbeitsbranche ist gleich aus mehreren Gründen nicht in der Lage, das Thema Tag X der Lohngleichheit wirksam in den eigenen Tarifen zu klären, davon ist Arnd Schumacher aus eigener langjähriger Erfahrung überzeugt.



1.) Das Verständnis und die Einsicht für die Gerechtigkeitslücke sind innerhalb der Unternehmerschaft der Zeitarbeitsbranche nicht ausreichend vorhanden. Deutlicher gesagt, eine Festlegung auf den Tag X wird mit dem Verlust von Umsatz und Gewinn verbunden und daher als freiwillige Maßnahme abgelehnt.
2.) Die Gewerkschaften, insbesondere der DGB, verfügen über keine ausreichen-de Verhandlungsmacht, um wirksam die Lohngleichheit verhandeln zu können. Unternehmen der Zeitarbeit können durch den DGB nicht wirksam bestreikt werden.
3.) Die Zeitarbeitsbranche selbst ist darüber hinaus strukturell in mehrere Lager geteilt, die eine einvernehmliche Regelung oder Abstimmung unmöglich machen.

Der gesetzliche Eingriff zur Festlegung der Lohngleichheit nach 12 Monaten stellt kei-nen Eingriff in die Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche dar, sagt Arnd Schumacher. Denn innerhalb der ersten 12 Monate des Auftrages kann die Spezifik der Zeitarbeit in den eigenen Tarifen wirksam zum Tragen kommen. Ein Nebeneffekt des kleinen gesetzlichen Eingriffs wäre, dass dem Geschäftsmodell, eigene Mitarbeiter durch einen Drehtüreffekt zu Zeitarbeitnehmern zu machen, die unternehmerische Grundlage ent-zogen würde.

Das Argument, dass ein Großteil der Zeitarbeitsverhältnisse ohnehin nur drei Monate andauere, bezeichnet Arnd Schumacher als unsachlich. Diejenigen, die in der Sack-gasse der Dauer-und Scheinzeitarbeit stecken, müssen die Gesetzeslücke ausbaden. sagt Arnd Schumacher. Für kurze Einsätze bis 12 Monate wirken die spezifischen Tarife der Zeitarbeit und jetzt, das ist neu, der Mindestlohn in der Zeitarbeit.

Ursache für die Entwicklung:
Die Ursachen für die Fehlentwicklungen leitet Arnd Schumacher aus der Vergangenheit her. Im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung wurde die Arbeitnehmerüberlassung liberalisiert. Insbesondere die Überlassungsdauer und die Synchronisationsklausel wurden außer Kraft gesetzt. Durch diese Gesetzesänderung wurde Dauer-Zeitarbeit möglich, die eine dauerhafte gehaltliche Schlechterstellung der Zeitarbeitnehmer massenhaft zur Folge hatte. Es wurden Servicegesellschaften gegründet, die unter Vortäuschung des Dreiecksverhältnisses der Zeitarbeit, Arbeitnehmer innerhalb einer Konzern-Struktur an sich selbst überließen und damit die geringere Bezahlung dauerhaft institutionalisierten, kritisiert Arnd Schumacher. So wurde der positive Charakter der Zeitarbeit als Jobmotor durch die Gerechtigkeitslücke überlagert. In der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik ist diese Gerechtigkeitslücke insbesondere durch den Fall Schlecker bekannt geworden. Arnd Schumacher dazu: Die gesetzliche Korrektur der Fehlentwicklung und die damit verbundene Schließung der Gerechtigkeitslücke wäre ein Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens in Deutschland.

S&W Personaldienstleistungen Arnd Schumacher, Charlottenstraße 17, 10117 Berlin
Ansprechpartner: Arnd Schumacher, schumacher@job-suw.de, www.job-suw.de,
Tel: 030 86 09 84 10 / Fax: 030 86 09 84 11

S&W Personaldienstleistungen vermittelt seit 1996 kaufmännische und auch medizinische Fachkräfte an die Berliner Unternehmen. Zwischen 100 und 130 Mitarbeiter sind beim Unternehmen tariflich entlohnt angestellt. Etwa 8-12 Mitarbeiter werden pro Monat durch Kunden übernommen. Das inhabergeführte Unternehmen gehört zu den typischen, mittelständisch geprägten Zeitarbeitsunternehmen. Diese machen über 80 Prozent der Branche aus und spiegeln so die ebenfalls mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur Deutschlands wider. Es werden Stundengehälter zwischen 7,50 und 16,00 Euro gezahlt. Arnd Schumacher ist seit Ende 2002 in der Verbandspolitik der Zeitarbeit engagiert und kriti-siert seitdem die Fehlentwicklungen.
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