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Dreiländerfonds – 2011 letzte Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen

18.03.2011 - 12:39 | 369826
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(firmenpresse) - München: 18.03.2011: In den Medien häufen sich derzeit die Berichte über geschädigte Anleger, denen vor 10 bis 18 Jahren Beteiligungen an verschiedenen Dreiländerfonds (z.B. DLF 93/14, 94/17, 97/22, 97/26, 98/29, etc.) empfohlen bekommen haben. Laut Medienberichterstattung sollen es insgesamt rund 35.000 geschädigte Anleger sein.

Vielen dieser Anleger wurden von verschiedenen Anlageberatern und Beratungsfirmen die Beteiligung am Dreiländerfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. In einigen Fällen hatten die Anleger selbst nicht das entsprechende Eigenkapital zur Verfügung, so dass vom Berater sogar die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des Dreiländerfonds empfohlen wurde.

Die Anleger stehen nunmehr vor der Situation, dass sie mit erheblichen Wertverlusten bei Ihrer Beteiligung rechnen müssen und teilweise beträchtliche Darlehenslasten zu tragen ha-ben.

In vielen Fällen kommen für die Anleger Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater in Betracht. Bei finanzierten Beteiligungen sind auch Ansprüche gegen die darle-hensgebende Bank denkbar.

Die CLLB Rechtsanwälte, die mehrere hundert Verfahren in der Vergangenheit bezüglich Dreiländerfonds gegen Berater und Banken geführt haben, konnten in einer sehr großen Zahl für Anleger Verurteilungen der Berater und Banken sowie günstige Vergleiche errei-chen.

Jedoch ist zu beachten, dass die Schadensersatzansprüche mit Ablauf des Jahres 2011 endgültig verjähren werden. Nach dem 31.12.2011 sind jegliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit den Dreiländerfonds wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar.

Somit ist prinzipiell jedem Anleger von Dreiländerfondsbeteiligungen, der nicht bereits einen Rechtsanwalt zur Prüfung und gegebenenfalls zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauf-tragt hat, dringend zu empfehlen, noch in diesem Jahr frühzeitig einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um sich eine Beurteilung der Erfolgsaussichten seines Falles geben zu lassen und erforderlichenfalls verjährungshemmende Maßnahmen zu er-greifen.




Keywords (optional):
dreilaenderfonds,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von CLLB Rechtsanwälte

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
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Leseranfragen:
Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: 0049 (0) 89 552 999 - 50
Fax: 0049 (0) 89 552 999 - 90
Mail: sittner(at)cllb.de
Internet: www.cllb.de


PresseKontakt / Agentur:
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Kontakt-Informationen:
Firma: CLLB Rechtsanwälte
Ansprechpartner: RA Thomas Sittner
Stadt: München
Telefon: 089/552 999 50

Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.03.2011


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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