Zeitpunkt und Verfahren zur Erstellung des Kostenanschlags ist nicht eindeutig geregelt. DIN 276-1:2008-12 und HOAI widersprechen sich.
Zeitpunkt und Verfahren zur Erstellung des Kostenanschlags für ein Gebäude im Rahmen der Bauplanung sind derzeit nicht eindeutig geregelt. Die DIN 276-1:2008-12, welche die Kostenermittlung für das Bauwesen festschreibt, und die HOAI regeln in diesem Zusammenhang sowohl den Leistungsumfang als auch den Zeitpunkt unterschiedlich.
Die DIN definiert den Kostenanschlag als Grundlage für die Entscheidung über Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe. Ziel des Kostenanschlags ist die Aufstellung von Vergabeeinheiten zur Nachvollziehung der Kostenentwicklung sowie die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die Vergabe. Der Kostenanschlag ist gemäß DIN 276 bereits in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zu leisten.
Die HOAI hingegen sieht diesen Arbeitsschritt erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 7) vor. Der Kostenanschlag soll laut HOAI auf der Basis von Angeboten der ausführenden Firmen erstellt werden.
Gemäß DIN 276-1:2008-12 ist dieses Verfahren so geregelt. Die DIN schreibt vor, dass die Ausschreibungsunterlagen mit den Kostenkennwerten des Planers zu bewerten sind. Um eventuellen Schaden vom Bauherrn abzuwenden, muss diese Bewertung bereits vor Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgen. Eine eventuelle Verpflichtung des Bauherrn durch das Einholen von Angeboten soll auf diese Weise vermieden werden. Zudem ist eine Kostenkontrolle für den Bauherrn dadurch bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegeben. Der Kostenschlag wird anschließend im weiteren Verlauf der Bauplanung und während der Vergabe mit eingehenden Angeboten und Aufträgen abgeglichen und im Detail fortgeführt.
In der frühen Phase der Ausführungsplanung ist ein Gebäude bereits mit hohem Detaillierungsgrad im Hinblick auf Materialien, Mengen und Qualitäten konzipiert. Die Gliederungstiefe reicht gemäß der Kostengruppen nach DIN 276 bis in die dritte Ebene. Die Kunst des Kostenanschlags ist es dann, die ermittelten Massen und Preise in die geforderten Vergabeeinheiten zu „übersetzen“ und die Budgetvorgaben damit so zu gliedern, dass sie für die einzelne Vergabe herangezogen werden können.
Da aufgrund der unterschiedlichen Regelung zwischen HOAI und DIN 276-1:2008-12 der Leistungsumfang nicht eindeutig geregelt ist, empfehlen wir, bereits bei Auftragserteilung den Leistungsumfang genau festzulegen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 04.04.2011 - 17:59 Uhr
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