E wie einfach?

E wie einfach?

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Im Namen von Bürokratieabbau, Vereinfachung und Transparenz fordern die Finanzämter immer mehr elektronische Daten. Ein Kommentar von Ecovis-Steuerberater Anja Hausmann.



(PresseBox) - Als die Proteste in Fachzeitschriften lauter wurden, wurde der Start der E-Bilanz dann doch verschoben, der Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung sei Dank. Nun sind Bilanzen erstmalig elektronisch für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Zwischenzeitlich folgt stattdessen eine Pilotphase. Dabei war es doch das erklärte Ziel der Finanzverwaltung, mithilfe der ?im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes eingeführten Maßnahmen? für Kosten- und Zeitersparnis zu sorgen. Und zwar nicht nur aufseiten der Finanzverwaltung, sondern auch aufseiten der betroffenen Unternehmen. So sollten die ?zur Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung diese möglichst vollständig elektronisch umgesetzt und unterstützt werden?. E wie einfach sollte es werden.
Über das Ziel hinaus
Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Besonders der Entwurf der Taxonomie, also das Klassifikationsschema, das Unternehmen bei der Erstellung der E-Bilanz anwenden sollen, sorgte für Wirbel. Denn: In den Entwürfen der amtlichen Datensätze sind auf bis zu neun Untergliederungsebenen statt der maximal möglichen 72 HGB-Positionen je nach Rechtsform mehr als 800 Übermittlungsfelder zu finden. Nicht allesamt müssen verpflichtend ausgefüllt werden; sogenannte Mussfelder sind bei Kapitalgesellschaften beispielsweise ?nur? 244 dieser Positionen. Umfang und Detaillierungsgrad sind also weit größer als bislang üblich. Weitere branchenspezifische Taxonomien und Erweiterungen für Personengesellschaften sollen bis zum Jahr 2013 folgen. E wie erweitert. Wieder einmal wird am Beispiel E-Bilanz deutlich: Ein offenkundig schlampiges Steuergesetz wird von der Finanzverwaltung gleich dazu genutzt, mehr Daten als notwendig zu fordern. Denn die elektronische Übermittlung der Datensätze wird der Finanzverwaltung bessere Einblicke in die Unternehmen gewähren: So sind edv-gestützte Risikoanalysen möglich, die Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten weit schneller und zuverlässiger erkennen, als das bislang bei der händischen Prüfung möglich war. Betriebsprüfungen können so gezielter eingesetzt werden. Schludrigkeiten oder gar Steuervergehen bleiben seltener im Verborgenen ? toll für die Finanzämter. Das Problem ist nur: Das war nicht Ziel des Gesetzes. Ähnliches konnte man bereits bei ?Elena? beobachten. Auch hier war die Steuergesetzgebung offenkundig handwerklich so schlecht, dass es von vielen Seiten Kritik hagelte: von Datenschützern und Verbänden, von Unternehmern genauso wie von Gewerkschaften. Auch hier hatte man ein Gesetz ? ursprünglich darauf angelegt, die Abläufe auch bei den Unternehmen zu vereinfachen, Prozesse zu verschlanken und Papier zu vermeiden ? zum Anlass genommen, um gleich weit mehr Daten zu sammeln als notwendig und geboten. Und auch hier darf bezweifelt werden, dass Unternehmer dadurch Kosten sparen. Vielmehr steht ein erheblicher Mehraufwand gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen im Raum.


Die Technik nicht im Griff
Aber während die Finanzämter weiterhin vom Segen der elektronischen Verarbeitung schwärmen, haben sie allzu oft die Technik selbst nicht im Griff. Bei ?Elena? war lang nicht klar, wie Korrekturen technisch gelöst werden sollten, die elektronische Lohnsteuerkarte wurde ebenfalls geschoben, und mit Programmfehlern bei der Pendlerpauschale sorgten die Finanzämter im vergangenen Jahr ebenfalls für Schlagzeilen. Bei der E-Bilanz gestaltet sich nun offensichtlich auch die Pilotphase komplizierter als gedacht. Nicht die besten Voraussetzungen, um für neue E-Projekte zu werben.
Worüber wir reden sollten
? Welche technischen Voraussetzungen brauche ich, um die E-Bilanz zu erstellen?
? Welche Inhalte aus dem Jahresabschluss muss ich in Zukunft elektronisch übermitteln?
? Wie kann mich mein Steuerberater hierbei unterstützen?

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Datum: 12.04.2011 - 10:08 Uhr
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