Farbwahlklausel im Mietvertrag

Farbwahlklausel im Mietvertrag

ID: 392174

Grundsätzlich benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.



Farbwahlklausel im MietvertragFarbwahlklausel im Mietvertrag

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bezog sich eine im Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe nur auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache und erlaubte es dem Mieter somit, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe ("weiß") im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters jedoch in einer ungerechtfertigten Weise ein und benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen.

Die Richter bestätigten, dass das Interesse des Vermieters, die Wohnung in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und eine rasche Weitervermietung ermöglicht, berechtigt ist. Dieses Interesse erfordert es aber nicht, den Mieter für den Zeitpunkt des Auszugs zwingend auf einen weißen Anstrich festzulegen, weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert.

Für den Mieter hingegen ist ein gewisser Spielraum bei der farblichen Gestaltung auch für den Rückgabezeitpunkt von nicht unerheblichem Interesse, weil er sich dann aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür entscheiden kann, schon während der Mietzeit eine Dekoration innerhalb der für den Rückgabezeitpunkt denkbaren Bandbreite farblicher Gestaltung vorzunehmen, um nicht beim Auszug nur wegen dieser eine sonst noch nicht erforderliche Renovierung vornehmen zu müssen.

http://www.grprainer.com/Mietrecht.html


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung eines Bauarbeiters bei Auslandeinsätzen Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.04.2011 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 392174
Anzahl Zeichen: 1844

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Farbwahlklausel im Mietvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung eines Bauarbeiters bei Auslandeinsätzen ...
Entsendet eine Baufirma einen Bauarbeiter zum Arbeitseinsatz ins Ausland, ohne dass der Lohn für die Arbeit konkret vereinbart wird, schuldet der Arbeitgeber nach §612 BGB die übliche Vergütung. Doch wie bestimmt sich diese? Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.April 2011, AZ: 5AZR 171/10) w

Medizinische Notwendigkeit nicht immer entscheidend für Abzug als außergewöhnliche Belastung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com : Damit hat der BFH - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig erwac

Baumbestattung: Wald als idealer Platz für die letzte Ruhe ...
Die Bestattungskultur wandelt sich derzeit. Viele wünschen sich ein individuelles Grab statt einer klassischen Beerdigung, sie möchten sich im Tod von lebendiger Natur umgeben wissen. Ein Baumgrab kann man schon zu Lebzeiten reservieren, zum Beispiel bei FriedWald, einem Unternehmen, das sich auf

REINEMUND: Grün-Rot kann nur Steuererhöhungen (20.04.2011) ...
. Zur Ankündigung des designierten Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, die Grunderwerbssteuer zu erhöhen, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin und Finanzexpertin Birgit REINEMUND: Es kommt, wie es zu erwarten war: Grün-Rot dreht in Baden-Württemberg unverfroren an der Steuerschra


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z