PILTZ: Kein Hau-Ruck-Verfahren bei Antiterrorgesetzen

PILTZ: Kein Hau-Ruck-Verfahren bei Antiterrorgesetzen

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PILTZ: Kein Hau-Ruck-Verfahren bei Antiterrorgesetzen



(pressrelations) - BERLIN. Zur Forderung des Bundesinnenministers, Dr. Hans-Peter Friedrich, die Befugnisse des Terrorismusbekämpfungsergänzungs-gesetzes unbefristet zu verlängern, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Der Bundesinnenminister weiß, dass er für eine Entfristung der Maßnahmen die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition braucht. In einem Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Gerade die Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer belastbaren Rechtfertigung, nicht deren Verteidigung.

Für die FDP-Bundestagsfraktion stehen die Gewährleistung der Freiheit und der Schutz des Individuums im Mittelpunkt. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte sind mit der FDP-Bundestagsfraktion nicht zu machen, geschweige denn zu verlängern. Bevor eine Verlängerung im Raum steht, gilt es genau zu analysieren, ob jede einzelne Befugnis für sich betrachtet notwendig ist. Bei einigen Befugnissen ist dies bereits aufgrund der kaum erfolgten Nutzung in den letzten zehn Jahren höchst zweifelhaft. Bei anderen muss dringend geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel genauso effektiv wäre.

Eine Befristung der Maßnahmen und kontinuierliche Evaluation der Wirksamkeit muss der Gesetzgeber auch in Zukunft in diesem sensiblen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffenden Bereich, unbedingt vorsehen.


Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
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Datum: 21.04.2011 - 21:00 Uhr
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