Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Wenn das Baumhaus fürÄrger sorgt
Das ein Baumhaus seines Mieters für erheblichenÄrger sorgt, hätte Herr Schneider nicht gedacht. Gut, dass er für solche und andere Fälle eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung besitzt.
Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Wenn das Baumhaus fürÄrger sorgt(firmenpresse) - Als Vermieter muss man sich häufig mit den Sorgen oder Kapriolen der Mieter auseinandersetzen. Das sorgt vor allem dann für Brisanz, wenn durch uneinsichtiges Verhalten des Mieters auch noch Nachbarn involviert werden und durch Dritte auch noch Probleme entstehen können. Zur Absicherung für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist daher dringend die Vermieter-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, um langwierige Verfahren zumindest von der Kostenseite decken zu können.
Informationen zur Vermieter-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/vermieterrechtsschutz.html
Herr Schneider hat sein Zechenhäuschen vermietet und sich mit seiner Frau eine kleinere Wohnung genommen. In sein Haus ist eine Familie mit zwei Kindern eingezogen. Zu den ehemaligen Nachbarn pflegen die Schneiders einen nach wie vor guten Kontakt. Eines Abends erhält Herr Schneider einen eher ungehaltenen Anruf seines Grundstücksnachbarn. Unmittelbar im Baum an der Grundstücksgrenze haben die neuen Mieter für Ihre Kinder ein Baumhaus errichtet, das nun in fast drei Meter Höhe sogar knapp über den Zaun ragt. Damit ist der Nachbar überhaupt nicht einverstanden und bittet Herrn Schneider hier Abhilfe zu schaffen.
Von diesem Anruf völlig irritiert, macht sich Herr Schneider vor Ort ein Bild von der Lage. So hat er sich das Verhältnis mit seinem neuen Mieter nicht vorgestellt. Und da das Baumhaus regelrecht kunstvoll errichtet wurde, wittert er eine Menge Ärger, die auf ihn zukommt. Zu Hause sucht er prophylaktisch schon einmal die Unterlagen zu seiner Vermieter-Rechtsschutzversicherung heraus.
Auf ein Schreiben reagiert der Mieter völlig verständnislos und weigert sich, das Baumhaus zu entfernen. Dabei droht Herr Schneider noch mehr Ungemach. Auch die Nachbarn von gegenüber beschweren sich nun. Sie haben festgestellt, dass solche Anlagen nur eingeschränkt zugelassen sind (NWNachbG §31). Das Baumhaus muss eigentlich mindestens einen Abstand von 1,50 Meter von der Grundstücksgrenze haben.
Nun muss sich Herr Schneider doch mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Er schildert ihm die Lage und lässt sich von seiner Vermieter-Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen. Denn der Fall wird immer aufwendiger. Mittlerweile hat sich nämlich auch die Gemeinde eingeschaltet, da hier Bebauungsrichtlinien nicht eingehalten wurden. Daher wurde Herr Schneider als Grundstückseigentümer auch angeschrieben mit der Bitte um Beseitigung des Zustandes.
Da das strittige Baumhaus nun entfernt werden soll, verlangt der Mieter eine Aufwandsentschädigung für das Material, den Abriss und den Abtransport, ansonsten verweigere er den Abriss.
In diesem Fall ist gut zu erkennen, wie sich eine Streitsituation immer weiter hochschaukeln kann. Wer ohne entsprechenden Versicherungsschutz nun seine Rechte einfordern muss, kann mit hohen Kosten rechnen. Daher ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung die einzige Sicherheit, wenn es darum geht, einen langen Atem beim Anwalt oder vor Gericht zu behalten.
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Datum: 28.04.2011 - 14:15 Uhr
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