Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt stärkt Opferschutz
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Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt stärkt Opferschutz
Übereinkommen setzt hohe menschenrechtliche Maßstäbe
Am 4. Mai 2011 hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Familienministeriums beschlossen, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von gegen Frauen, insbesondere im häuslichen Umfeld, zu unterzeichnen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Beschluss der Bundesregierung, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt zu unterzeichnen. Denn das Übereinkommen schafft erstmalig auf europäischer Ebene einen umfassenden Rahmen für politische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Opfer sowie für die Strafverfolgung der Täter. Damit setzt das Übereinkommen hohe menschenrechtliche Maßstäbe, die Leitbild für zukünftige Entwicklungen in Europa sein können.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa wird entscheidend gestärkt. Mit dem Ziel der Verhütung, Beendigung und Bestrafung aller Formen häuslicher Gewalt bezweckt das Übereinkommen im Übrigen auch einen verbesserten Schutz von Männern, die in ihrem häuslichen Umfeld Opfer von Gewalt werden.
Erfreulich ist, dass Deutschland bereits jetzt die Standards des Übereinkommens weitgehend erfüllt. Die Einrichtung eines zentralen Hilfetelefons für Betroffene, die das Übereinkommen vorsieht, wird derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorbereitet."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 04.05.2011 - 17:15 Uhr
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