Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.
(firmenpresse) - Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.
Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem sog. Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der EMI veröffentlicht worden war, nahm die Kanzlei Rasch (Hamburg) im Auftrag der EMI den Provider United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch. Dieser ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt Sascha Kremer, Mönchengladbach, zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.
Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung des Verfügungsantrags hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider beigetragen. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 - 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Erfreut über das Urteil aus Düsseldorf ist Heinz-Dieter Elbracht, Geschäftsführer der Elbracht Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, dem Betreiber von United Newsserver: “Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.”
Über United-Newsserver
United-Newsserver ist ein Service der Firma Elbracht Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, die seit über 19 Jahren Dienstleistungen rund um EDV, Netzwerk und Internet erbringt. Auch dies bürgt für die Zuverlässigkeit von United Newsserver und den Support, der allen Usern zur Verfügung steht.
Die Elbracht Computer GmbH ist RIPE- und DE-CIX-Mitglied und mehrfach mit Gigabit-Leitungen am Hauptknotenpunkt in Frankfurt angebunden. Der tägliche Datenverkehr überschreitet 10 Terabyte. Elbracht Computer bietet Internetzugang über Standleitungen, Richtfunk oder WLAN, wie z. B. die Internetversorgung des DSL-losen Ortsteils Hähnlein.
Leseranfragen: Mehr Informationen:
United-Newsserver
c/o Elbracht-Computer
Netzwerk & Grafik Service GmbH
Im Steingarten 4
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon: +49-6257-901150
Fax: +49-6257-901154
Ihr Ansprechpartner:
Heinz-Dieter Elbracht,
presse(at)united-newsserver.de
http://www.united-newsserver.de
http://www.elbracht.net
PresseKontakt / Agentur: Mehr Informationen:
United-Newsserver
c/o Elbracht-Computer
Netzwerk & Grafik Service GmbH
Im Steingarten 4
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon: +49-6257-901150
Fax: +49-6257-901154
Ihr Ansprechpartner:
Heinz-Dieter Elbracht,
presse(at)united-newsserver.de
http://www.united-newsserver.de
http://www.elbracht.net
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Diese Pressemeldung wurde bisher 1470 mal aufgerufen.
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Tausende Kontaktanzeigen und Seitensprung Kontakte aus ganz Deutschland für diskrete Treffen
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Diese Pressemeldung bookmarken bei...