Höhe der Abschleppgebühren legitim
ID: 413502
LG Traunstein – Berufung einer Klage auf Rückzahlung von Versetzungsgebühren abgelehnt
Parkräume KG(firmenpresse) - Das Landgericht Traunstein hat in einem Verfahren die Berufung einer Klägerin abgelehnt. Im
Verfahren ging es unter anderem um die Höhe der Versetzungsgebühren. Die Klägerin hatte
auf Rückzahlung angeblich überhöhter Gebühren geklagt und beim AG Rosenheim bereits
verloren. Eine Berufung der Klägerin vor dem Landgericht Traunstein war erfolglos, da die
Höhe der Kosten legitim sind und eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Somit folgt auch dieses Landgericht der Auffassung des BGH.
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widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen (Fremd-, Falsch- und Dauerparker). Das bedeutet,
dass die Parkräume KG festgestellte Besitzstörungen beseitigt, indem die Entfernung der
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Parkräume KG
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D-10117 Berlin
Datum: 26.05.2011 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 413502
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gehrke
Stadt:
Berlin
Telefon: 0180 / 50 05 632
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.05.2011
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