ProzessGarant AG unterstützt Geschädigte bei der Erzielung ihrer Rechte
ID: 41373
So im Beispiel einer Justizangestellten, die dienstlich auf dem nahe gelegenen Gelände einer geschlossenen Anstalt tätig war und in ihrer Mittagspause von einem wegen mehrerer Gewalttaten rechtskräftig verurteilten Mann überfallen und schwerstverletzt wurde. Der in dem Klinikum zwangsweise untergebrachte Mann war ohne Aufsicht mit Mäharbeiten beschäftigt. Dies, obwohl laut Gericht die Gefahr bestehe, dass er in bestimmten Situationen impulsiv und hochaggressiv reagiert. Bei dem Vorfall riss der Mann der Justizangestellten büschelweise die Haare aus und stieß sie mehrfach mit dem Kopf auf den harten Straßenboden und gegen die Bordsteinkante.
Das Klinikum hatte die Verantwortung zunächst abgelehnt und wies Forderungen der Geschädigten von sich. Diese erlitt nicht nur schlimmste Verletzungen, sondern leidet seitdem an Alpträumen, beidseitigem Tinnitus (Gehörsturz), Übelkeit und starken Kopfschmerzen. Da sie schwer einschätzbare Kosten des Prozesses befürchtete, hatte sie sich über ihren Anwalt an die Hofer ProzessGarant AG gewandt und um Unterstützung gebeten. Diese übernahm die Prozessfinanzierung. Die Klägerin macht Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Krankenhausträger geltend, da die behandelnden Ärzte
in grob fahrlässiger Weise die ihnen auferlegten Aufsichtspflichten verletzt hätten. Dr. Franz Sußner, Direktor der Rechtsabteilung der ProzessGarant AG: "Wir waren und sind der Meinung, dass die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt
durch ein zu unrecht praktiziertes Lockerungsverfahren eine unangemessene Freizügigkeit an den Tag gelegt haben, weswegen der Krankenhausträger nach den Grundsätzen der Staatshaftung für den entstandenen Anspruch einstehen
muss." Das Gericht hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Fall aus medizinischer Sicht beurteilen soll.
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Die ProzessGarant AG ist eine Gesellschaft, die für den Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Finanzierung ausgeführt hat. Beim Zweite ProzessGarant AG & Co.
Prozesskostenfonds KG ist sie selbst die Komplementärin (Geschäftsführerin) der Fonds KG. Die Vorstände der ProzessGarant AG sind Frau Kristin Salomon
und Herr Christian Sußner. Beide Vorstände sind Juristen. Herr Dr. Franz Sußner ist Direktor der Rechtsabteilung und hat seit über 30 Jahren gerichtliche Erfahrung. Er ist seit vielen Jahren in der Prozessfinanzierung tätig.
Michael Oehme
FinanzMarketingBeratung
Am Schlosspark 3 - 5
65203 Wiesbaden
T.: 06 11 - 174 59 70
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Datum: 21.01.2008 - 12:26 Uhr
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