Nettoprovisionsvereinbarung - der unberechtigte Anspruch
30.05.2011 - 13:31 | 415779
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Nettoprovisionsvereinbarung - der unberechtigte Anspruch
(firmenpresse) - Nettoprovisionsvereinbarung - die unberechtigten Ansprüche Beim Abschluss einer Netto-Lebens- oder Rentenversicherung wird außerdem eine Provisionsvereinbarung in Höhe von rund 7 bis 8 Prozent der Beitragssumme vereinbart haben. Diese volle Honorar-Summe wird nämlich selbst dann fällig, wenn man die Versicherung auch nach nur einem Monat kündigt. Und nun die gute Nachricht: Rechtsanwalt Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erstritt einen richtungweisenden Sieg für alle Versicherungskunden ... Mehr
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