Zahlungsunfähigkeit, Hilfe und Entlastung der Kommunen
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Eine nach wie vor angespannte Finanzsituation vieler deutscher Kommunen kann in die Zahlungsunfähigkeit führen. Sind Entschuldungsfonds das Mittel der Wahl?
Zahlungsunfähigkeit, Hilfe und Entlastung der Kommunen(firmenpresse) - Wie Agens WFI Inkasso in Offenbach am Main aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat beabsichtigen einige Bundesländer zum Schutz der Kommunen einen Schutzschirm zu errichten um hier besonders betroffenen Kommunen zu helfen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer erklärt hierzu, dass das Land bis zu drei Milliarden zur Verfügung stellen will. Eine genau Ausgestaltung wie dieser Schutzschirm oder welche Zugangskriterien hier gelten sollen ist noch offen. Die Spitzenverbände der Kommunen, das Finanzministerium sowie das Innenministerium wollen hier Lösungswege erarbeiten. Die Nutzung dieses neuen Lösungsweges soll jedoch frei gestellt bleiben. Wenn sich jedoch eine in Not geratene Kommune für diese Art und Weise des Schutzes entschließt dann müssen selbstverständlich Kriterien her welche auch eine langfristige Lösung in sich tragen. Der Start hierfür kann bereits im Jahre 2012 sein.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat bereits seit September 2010 einen Entschuldungsfonds für Kommunen eingerichtet. Das maximale Volumen in Höhe von 3,9 Milliarden, eine Laufzeit von 15 Jahren soll zum Januar 2012 starten.
Bei all den sinnvollen Überlegungen kann jedoch eines nicht außer Acht gelassen werden: Dieses sind nach wie vor die scheinbar uneinbringlichen Forderungen der Kommunalen GmbHs sowie die der Unterhaltskassen. Auch Steuern und Kommunalgebühren tragen erheblich zur klammen Kasse bei. Das Beitreiben dieser Forderungen sollte zunächst oberste Priorität haben. Wie ebenfalls aus gut unterrichteten Kreisen bekannt wurde ist die Forderungsbeitreibung durch private Unternehmen weitaus günstiger und effektiver als durch die öffentliche Hand. Dem Datenschutz wird hier Rechnung getragen in dem gewisse Daten einfach nicht weitergegeben werden. Datenschutzgründe können und dürfen hier nicht zur Verweigerungshaltung führen. Datenschützer aus der ganzen Republik befürworten, unter Einhaltung der rechtlichen Gegebenheiten, das private Forderungsmanagement von Inkassounternehmen zu nutzen.
Zu überdenken ist hier auch ein weiterer, wichtiger Aspekt, nämlich die Frage die schon bald landauf und landab gestellt wird; warum habt ihr nicht viel früher die Möglichkeiten der privaten Forderungsbeitreibung genutzt, warum wurden hier so viele Milliarden verschenkt?
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Datum: 31.05.2011 - 15:31 Uhr
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