BaFin Jahresbericht 2010 zu unerlaubten Finanzdienstleistungen
Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über Angebote zum Kauf von Lebensversicherungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt im aktuellen Jahresbericht 2010 einige Beispiele von Angeboten auf, die es eigentlich nicht geben dürfte.

(firmenpresse) - Ein Schwerpunkt von Tätigkeiten auf dem schwarzen Kapitalmarkt, in dem Anbieter ohne die notwendige Genehmigung für Finanzdienstleistungen agieren, stellte laut Jahresbericht der BaFin in 2010 der Kauf von Lebensversicherungen dar. Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ergaben sich „häufig Anhaltspunkte für Betrug“ im Rahmen solcher Geschäftsmodelle.
Bereits Mitte Mai 2011 informierte Verbraucherdienst e.V. zu diesem Thema. So untersagte die BaFin im Jahr 2010 drei Angebote zum Kauf gebrauchter Lebensversicherungen wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften.
Die betreffenden Anbieter warben damit, dass es sich bei dem Angebot zum Aufkauf der Lebensversicherung um eine Geldanlage handelt. Durch den Verkauf der Lebensversicherung sei eine höhere Rendite als die der abgeschlossenen Lebensversicherung für den jeweiligen Kunden zu erzielen. Die Struktur solcher Geschäftsmodelle entspricht der sogenannter Einlagengeschäfte, für die eine entsprechende Genehmigung zur Ausführung seitens der BaFin vorliegen muss.
Dennoch kann das Angebot zum Kauf einer Lebensversicherung durchaus seriös sein. Es gibt einen sogenannten „Zweitmarkt“ für Lebensversicherungen. Der Versicherungsnehmer lässt sich bei einem seriösen und legitimen Anbieter mit dem Verkauf seiner Lebensversicherungspolice den Kaufpreis auszahlen. Der Anbieter führt die so erworbene Versicherung weiter bis zu deren Auszahlungszeitpunkt, der Versicherungsnehmer ist bei Bedarf durch den Verkauf kurzfristig liquide.
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Datum: 24.06.2011 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.06.2011
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