BaFin Jahresbericht 2010 zu unerlaubten Finanzdienstleistungen
24.06.2011 - 15:35 | 430116
Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über Angebote zum Kauf von Lebensversicherungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt im aktuellen Jahresbericht 2010 einige Beispiele von Angeboten auf, die es eigentlich nicht geben dürfte.
(firmenpresse) - Ein Schwerpunkt von Tätigkeiten auf dem schwarzen Kapitalmarkt, in dem Anbieter ohne die notwendige Genehmigung für Finanzdienstleistungen agieren, stellte laut Jahresbericht der BaFin in 2010 der Kauf von Lebensversicherungen dar. Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ergaben sich „häufig Anhaltspunkte für Betrug“ im Rahmen solcher Geschäftsmodelle.
Bereits Mitte Mai 2011 informierte Verbraucherdienst e.V. zu diesem Thema. So untersagte die BaFin im Jahr 2010 drei Angebote zum Kauf gebrauchter Lebensversicherungen wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften.
Die betreffenden Anbieter warben damit, dass es sich bei dem Angebot zum Aufkauf der Lebensversicherung um eine Geldanlage handelt. Durch den Verkauf der Lebensversicherung sei eine höhere Rendite als die der abgeschlossenen Lebensversicherung für den jeweiligen Kunden zu erzielen. Die Struktur solcher Geschäftsmodelle entspricht der sogenannter Einlagengeschäfte, für die eine entsprechende Genehmigung zur Ausführung seitens der BaFin vorliegen muss.
Dennoch kann das Angebot zum Kauf einer Lebensversicherung durchaus seriös sein. Es gibt einen sogenannten „Zweitmarkt“ für Lebensversicherungen. Der Versicherungsnehmer lässt sich bei einem seriösen und legitimen Anbieter mit dem Verkauf seiner Lebensversicherungspolice den Kaufpreis auszahlen. Der Anbieter führt die so erworbene Versicherung weiter bis zu deren Auszahlungszeitpunkt, der Versicherungsnehmer ist bei Bedarf durch den Verkauf kurzfristig liquide.
Verbraucherdienst e.V. berät und hilft Mitgliedern 0201-176790
Zweck des Vereins ist es, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verbraucher vor rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken zu schützen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge i.S.d. § 312b BGB,
Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB,
Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Telekommunikationsverträge,
Time-Sharing-Verträge,
Finanzvermittlungsverträge,
Gewinnspiele,
Versendung unerwünschter E-Mails (Spam),
unrechtmäßige Abbuchungen.
Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.
Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht:
die Aufklärung der Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, die Information über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen sowie die Warnung vor aktuellen rechtswidrigen Praktiken, insbesondere durch das Betreiben eines eigenen Internet-Portals, die Versendung von Rundschreiben an Vereinsmitglieder und interessierte Verbraucher, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaften, Presse und Fernsehsendern,
die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.
Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Diese Pressemitteilung wurde bisher 285 mal aufgerufen.
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.
Diese Pressemitteilung bookmarken bei...