Erbschaftssteuerreform muss mittelstandsfreundlicher werden
18.02.2008 - 11:00 | 43072
BVMW-Präsident Ohoven appelliert an Bundestag und Bundesrat
(firmenpresse) - Bonn/Berlin - Nachbesserungen bei zentralen Punkten der Erbschaftsteuerreform hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmw.de, Mario Ohoven, gefordert. „Die Neuregelung bürdet den Betrieben zusätzliche Bürokratie auf, schwächt deren Investitionskraft und erschwert die Unternehmensnachfolge", erklärte er anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Erbschaftsteuerreform in Bundestag und Bundesrat.
Die geplante Regelung, wonach Steuernachlässe an die Bedingungen geknüpft sind, dass der übernommene Betrieb mindestens 15 Jahre unverändert fortgeführt werden muss und die Zahl der Mitarbeiter praktisch zehn Jahre lang nicht sinken darf, sei in höchstem Maße realitätsfern, warnte der Mittelstandspräsident. „Dies verursacht nicht zuletzt einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand."
Zudem drohe vielen Betrieben eine deutlich höhere Steuerlast. Sollten künftig überhöhte Wertansätze für das vererbte Betriebsvermögen zugrunde gelegt werden, führe das vielfach zu einer krassen Überbesteuerung. „Das erschwert massiv die bei zehn Tausenden Mittelständlern anstehende Übergabe des Unternehmens an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger", so Ohoven.
Er halte es auch für bedenklich, so Ohoven weiter, wenn Barmittel, Wertpapiere und Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke zum Verwaltungsvermögen geschlagen werden. „Mittelständler brauchen die erwirtschafteten Gewinne für Investitionen und belassen sie deshalb bewusst im Unternehmen. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis darf nicht durch eine höhere Erbschaftsteuerbelastung bestraft werden", betonte der Mittelstandspräsident.
Wenn die Regierungskoalition sich schon nicht wie Österreich zur völligen Abschaffung der Erbschaftsteuer durchringen könne, so müsse der Gesetzentwurf zumindest mittelstandsfreundlich korrigiert werden. „Hier besteht für Bundestag und Länderkammer gleichermaßen dringender Handlungsbedarf."
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