Neue Bewegung in der Bruttolistenpreis-Frage
Firmenwagen und die 1%-Methode
"Es stellt sich hier die Frage, ob die gesetzliche Typisierung mit einer Besteuerung auf Basis des Bruttolistenpreises angesichts hoher Rabatte noch realitätsgerecht ist und ob man nicht von einer niedrigeren Bemessungsgrundlage ausgehen müsste. Als die 1Prozent-Methode 1996 eingeführt wurde, stimmte der Bruttolistenpreis noch weitgehend mit dem tatsächlichen Neuwagenpreis überein. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch die realen Verkaufspreise immer weiter von den Bruttolistenpreisen entfernt. Inzwischen liegt der Bruttolistenpreis oft 20 bis 25 Prozent über dem aktuellen Neuwagenpreis. Das ist für Firmenwagenbesitzer besonders ärgerlich. Denn die Berechnung des privaten Nutzungswertes geht nach wie vor vom Bruttolistenpreis aus, obwohl dieser schon lange nicht mehr mit den tatsächlichen Anschaffungskosten übereinstimmt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz. "Es besteht zwar kein Rechtsanspruch , aber durchaus die Möglichkeit, dass das Finanzamt dennoch damit einverstanden ist".
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Datum: 27.06.2011 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
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Essen
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Kategorie:
Finanzwesen
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