Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen

(firmenpresse) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Dabei postuliert das Bundesverfassunsgericht in seinem Urteil, ähnlich wie beim Volkszählungsurteil, ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Die Diskussion um den sog. "Bundestrojaner" hat das Bewusstsein für die Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Datensicherheit neu angefacht. Der "Schutz vor dem Bundestrojaner" ist auch Thema des Vortrags von m-privacy Geschäftsführer Roman Maczkowsky auf dem BvD-Kongress 2008.
Während heimliche Online-Durchsuchungen von PCs durch das heutige Urteil, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, für Strafverfolgungsbehörden nur unter strengen Auflagen möglich sind werden sich Hacker und Wirtschaftsspione weiterhin online "bedienen".
Links:
BvD-Kongress 2008: http://kongress.bvdnet.de/
Der beste Schutz vor Hackern, Wirtschaftsspionen und Bundestrojaner: TightGate-Pro-Server von m-privacy! http://www.m-privacy.de/index.php?id=tightgate_pro
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
m-privacy GmbH
Am Köllnischen Park 1
D-10179 Berlin
Tel.: +49 30 - 243 423 34
Fax: +49 30 - 243 423 36
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurzportrait m-privacy GmbH
Die m-privacy GmbH mit Sitz in Berlin wurde im Jahr 2002 gegründet.
Das Unternehmen zählt heute zu den Spezialisten im Bereich innovativer IT-Sicherheitslösungen. Dabei setzt die m-privacy konsequent auf die weltweit führende TightGate™ Sicherheitstechnologie aus eigenem Hause.
Neben der Absicherung von Betriebssystemen entwickelt die m-privacy mit der TightGate™ Server-Familie benutzerfreundliche Lösungen zur hochsicheren Internetanbindung für PC-Arbeitsplätze.
Die von m-privacy entwickelten Systeme zeichnen sich durch den besonders hohen Schutz vor gezielten Angriffen, Online-Spionage und anderen Arten von unberechtigtem Zugriff aus. Dabei sind alle Systeme einfach und intuitiv zu bedienen und entsprechen allen Anforderungen des Datenschutzes.
Pressekontakt:
Herr Sven Klanowski
Tel.: +49 30 - 243 423 34
E-Mail: presse(at)m-privacy.de
Reprofähiges Bildmaterial senden wir Ihnen gerne zu.
Zusätzliche Informationen und Downloads finden Sie auf unserer Webpräsenz unter: www.m-privacy.de
Datum: 27.02.2008 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 43763
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Klanowski
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 - 24 34 23 34
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 27.02.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1413 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
m-privacy GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die m-privacy GmbH erweitert ihre Sicherheitslösung TightGate-Pro um die Integration der Dateischleuse VAITHEX des Hamburger IT-Sicherheitsspezialisten PRESENSE Technologies GmbH. Damit steht für TightGate-Pro eine zusätzliche Schutzkomponente zur Verfügung, die aus dem Internet heruntergeladene
Mikrovirtualisierung ist kein vollständiges Schutzsystem ...
Die Diskussion um Mikrovirtualisierung wird in der IT-Sicherheitsbranche häufig von dem Versprechen maximaler Isolation geprägt. Anwendungen, Browser-Sitzungen oder Dokumente werden dabei in voneinander getrennten Mikro-VMs ausgeführt, um potenzielle Angriffe lokal einzudämmen. Sicherheitsexpert
Rezertifizierung von TightGate-Pro (CC) 2.0 nach Common Criteria ...
Die m-privacy GmbH gibt die erfolgreiche Rezertifizierung ihres Produkts TightGate-Pro (CC) 2.0 nach den Gemeinsamen Kriterien für die Sicherheit informationstechnischer Systeme (Common Criteria, CC) bekannt. Die Zertifizierung erfolgte nach CC v3.1 Revision 5 mit der Evaluierungsstufe EAL3+ durch
Weitere Mitteilungen von m-privacy GmbH
Pavel Vitalis: Die Manipulation der Kräfte aus theologischer Sicht ...
Jede Manipulation im theologischen Sinne ist eng damit verbunden, dass dem Nächsten ein fremder Wille aufgezwungen werden soll. Der Zwang hat jedoch nichts mit dem Leib Christi zu tun. Wird die Glaubenslehre falsch verstanden, können auch die Kirchen schnell in die Gefahr geraten, die Willenskraft
Pavel Vitalis: Die Manipulation der Kräfte aus theologischer Sicht ...
Jede Manipulation im theologischen Sinne ist eng damit verbunden, dass dem Nächsten ein fremder Wille aufgezwungen werden soll. Der Zwang hat jedoch nichts mit dem Leib Christi zu tun. Wird die Glaubenslehre falsch verstanden, können auch die Kirchen schnell in die Gefahr geraten, die Willenskraft
Novelle der Verpackungsverordnung ...
Berlin - Der Deutsche Bundestag hat den Weg für die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung freigemacht. Allerdings sieht die Firma BellandVision keinen Grund, die im Markt dominierenden dualen Systeme vor dem Wettbewerb mit Selbstentsorgern zu schützen. Doch begrüßt der Pegnitzer Entsorgungss
Schlag für die Steueroase Liechtenstein ...
Bonn/Liechtenstein – Das Fürstentum Liechtenstein hätte sich insbesondere zum Deutschlandbesuch von Regierungschef Otmar Hasler sicher bessere Schlagzeilen erhofft. Als „Paradies für Steuerhinterzieher“ (Die Welt) will man sicher nicht in der Öffentlichkeit dastehen. Allerdings hätte es d




