Steger Inkasso, Gültiger Vertrag bei der Premium Media Solutions AG
ID: 442400
Steger Inkasso gewinnt Rechtsstreit
Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 458/11):
Gültiger Vertrag bei der Premium Media Solutions AG, Betreiber Steger Inkasso GmbH
Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Hessen, in seinem Urteil AZ 8 V 247/10 die Wirksamkeit der Verträge der Premium Media Solutions auf der Seite www.nackte-teenies.net (Betreiber der Forderung ist die Steger Inkasso GmbH) in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat, folgte nun auch das Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 20.06.2011 unter dem Aktenzeichen AZ 33 C 458/11 der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hessen und begründet seine Entscheidung zugunsten der Steger Inkasso GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen. Weiter führt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich. Die Seitengestaltung der Premium Media Solutions AG in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung): "Durch den offensichtlichen Preishinweis auf der Startseite muss dem verständigen Anwender klar sein, dass er mit der Anmeldung einen Vertrag abschließt und daher die Entgeltlichkeit des Angebots naheliegend ist. Dem potentiellen Interessenten drängt sich somit die Kenntnisnahme des Textes zu den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nahezu auf."
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Verarbeitung aller Medien
Service Media GmbH
Stefan Reuter
Hans-Böckler-Straße 48
40764 Langenfeld
service-media(at)t-online.de
0217339430
http://www.steger-inkasso.ch
Datum: 18.07.2011 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 442400
Anzahl Zeichen: 1537
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Reuter
Stadt:
Langenfeld
Telefon: 0217339430
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 285 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steger Inkasso, Gültiger Vertrag bei der Premium Media Solutions AG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Service Media GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Service Media GmbH
Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwalt Offenbach und Egelsbach- Familienrecht ...
Hiernach gilt die Ehe als gescheitert und kann somit geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese wieder hergestellt wird. Wer hierbei das Scheitern der Ehe zu verantworten hat, also wer "schuld" am Scheitern der
Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte in Offenbach und Dreieich - Arbeitsrecht ...
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Kündigung eines Mitarbeiters im Call-Center bestätigt, der Kunden mit den Worten "Jesus hat Sie lieb" verabschiedete. Das Berufungsgericht war der Auffassung, die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt. Der Mitarbeiter in Teilzeitbeschäft
Atomkraft und Atommüll? Nein Danke! ...
(ddp direct) Während in Deutschland seit dem Super-GAU in Fukushima erbittert um den Zeitpunkt und die Kosten des Ausstiegs aus der Atomenergie diskutiert wird, hat ein nachhaltig handelndes Holzhaus-Unternehmen aus dem Allgäu, diesen Ausstieg längst erfolgreich absolviert: Schon seit 2005 produz
Atomkraft und Atommüll? Nein Danke! ...
(ddp direct) Seit dem Super-GAU in Fukushima diskutieren wir erbittert um den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Atomenergie. Ein nachhaltig handelndes Holzhaus-Unternehmen hat diesen Ausstieg schon vor Jahren erfolgreich gemeistert. 419 KW PV-Anlagen auf den Dächern von Ausstellungs- und Produktionsh




