Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Zahlungsmoral im stationären Handel besser als im E-Commerce
Die Ergebnisse der letzten Herbstumfrage des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen) decken sich mit den Quartalsanalysen der Deutschen Zentral Inkasso GmbH unter Geschäftsführung von Bernhard Soldwisch. Die Zahlungsmoral bzw. Zahlungsfähigkeit der Kunden hat sich branchenübergreifend konjunkturbedingt verbessert.
Eine signifikante Abweichung ergibt sich jedoch bei der Betrachtung der Zahlen im stationären Handel und im Onlinehandel. Aufgrund der Anonymität des Netzes verleitet Onlinehandel eher zum Missbrauch. Viele Internetnutzer bestellen Waren und Dienstleistungen im Internet und bezahlen diese verspätet oder gar nicht.
Eine weitere Gruppe bestellt Waren und Dienstleistungen unter Angabe falscher Adressdaten - so dass eine Rechnungsstellung erschwert oder unmöglich wird. Die Waren lassen diese Täter dann an fremde Anschriften oder Packstationen liefern.
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist eines der größten Inkassounternehmen im Bereich Telekommunikation und E-Commerce und betreut damit folglich sehr viele Mandate, bei denen diese Themen an der Tagesordnung sind.
Durch konsequente und flächendeckende Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden im Bereich der Internetkriminalität leistet die Deutsche Zentral Inkasso GmbH an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag zur Vertragssicherheit im Internet. Viele Straftaten in diesem Bereich können aufgeklärt werden.
Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: "Unsere Mandanten sind mittlerweile alle dazu übergegangen, in solchen Fällen Strafanzeige zu erstatten. Die Erfolgsquote derartiger Ermittlungsverfahren ist ausgesprochen hoch - auch mit derzeit eingeschränkter Vorratsdatenspeicherung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, in dem die gleichen Richtlinien gelten wie überall."
Mehr Informationen: http://www.deutschezentralinkasso.wordpress.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist einer der führenden Anbieter für Forderungsmanagement im Bereich "E-Commerce". Zu den Kunden der DOZ zählen zahlreiche Anbieter von Online-Dienstleistungen. Das Unternehmen versteht sich als vermittelnder Partner von E-Commerce-Unternehmen und deren Kunden. Oftmals werden außergerichtliche Wege gefunden, ein durch Zahlungsverzug getrübtes Kundenverhältnis wieder herzustellen.
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
Frank Drescher
Bundesallee 47
10715 Berlin
info(at)deutsche-zentral-inkasso.de
+49 (0) 180 5 - 101 062*
http://www.deutsche-zentral-inkasso.de
Datum: 21.07.2011 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 444559
Anzahl Zeichen: 2046
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Drescher
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (0) 180 5 - 101 062*
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 329 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Zahlungsmoral im stationären Handel besser als im E-Commerce"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Grund hierfür waren einige wenige Verbraucherschreiben, die das Kammergericht erreicht hatten. Fälschlicherweise gab es im Internet Einträge, die das Kammergericht als zuständige Stelle für solche Verbraucheranfragen publizierten, obwohl alleine die Deutsche Zentral Inkasso GmbH bei Rückfrag
Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Schuldner für 6 Monate in Haft ...
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt selbst schwierige Forderungen langfristig weiter. Ein Schuldner, der die Zahlung des vereinbarten Abo-Preises für das Portal my-download.de schuldig geblieben war, sitzt derzeit in der JVA Dresden seit 14.6.2011 in Haft. Die Entlassung
Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt BDIU ...
In der Selbstdarstellung des BDIU heisst es: "Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und re
Weitere Mitteilungen von DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur nachträglichen Befristung von unbefristeten Arbeitsverträgen am Beispiel von Saisonarbeitskräften ...
Ist es rechtlich zulässig, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) führte am 8.2.2010 (Az. 16 Sa 1032/09) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fort: Dies ist rechtlich zuläs
Eine kleine Geschichte der Söldner - Der Söldner zwischen Fakt und Vorurteil ...
Sie gelten als Relikte aus barbarischen Zeiten. Alte Chroniken berichten von "losem Volk aus vielen Ländern", Machiavelli schrieb, sie seien "gefährlich, feige und treulos", was ihren denkbar schlechten Ruf bis heute bestimmt. Doch derzeit erwachen diese düsteren Gestalten zu
Wann verstoßen Wistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten? Wann darf einem Arbeitnehmer, der mit einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber Missstände anprangert, gekü ...
Ein aktueller Bericht im Spiegel (Heft Nr. 29 vom 18.7.2011) trägt ein arbeitsrechtliches Dilemma an eine breite Öffentlichkeit. Einerseits gilt die Loyalität zum Arbeitgeber. Es ist die Kehrseite der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter hat. Auf der anderen Seite ist der Ar
Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte in Offenbach und Neu Isenburg - Arbeitsrecht ...
Die Ausgleichsklausel in einer gütlichen Aufhebungsvereinbarung, nach der alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind, erfasst aber nicht die Zins- und Rückzahlungsansprüche aus einem Arbeitgeberdarlehen. Fall: Ein Arbeitnehmer hatte im Jahr 2006 von seinem Arbeitgeber ein ein Ar




