Bundesrat begrüßt Chance auf Energiekonsens, sieht aber noch Detailfragen offen

Bundesrat begrüßt Chance auf Energiekonsens, sieht aber noch Detailfragen offen

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Bundesrat begrüßt Chance auf Energiekonsens, sieht aber noch Detailfragen offen



(pressrelations) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung umfangreich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Paket mit sieben Gesetzentwürfen Stellung genommen, das die Energiewende und somit die stufenweise Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke einleiten soll. Trotz der sehr kurzfristigen Zuleitung der Entwürfe hat der Bundesrat unter hohem Zeitdruck rund 150 Forderungen, Feststellungen, Hinweise und Anregungen erarbeitet.

In einer das Gesamtpaket umfassenden allgemeinen Stellungnahme, die einstimmig beschlossen wurde, begrüßt der Bundesrat, dass jetzt die Chance zu einem echten und dauerhaften Energiekonsens in Deutschland besteht, der der Notwendigkeit einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung Rechnung trägt. Er betont, dass der Atomausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet zu vollziehen ist und die sieben ältesten Atomkraftwerke sowie das AKW Krümmel abgeschaltet bleiben müssen. Jedem abzuschaltenden AKW sei ein endgültiges Abschaltdatum verfassungsgemäß gesetzlich zuzuordnen. Etwaige Entschädigungsverpflichtungen gegenüber den Kernkraftwerksbetreibern seien durch den Bund zu tragen. Die Vorhaltung einer sogenannten Kaltreserve sieht der Bundesrat kritisch. Sofern diese überhaupt erforderlich sei, sollte sie durch konventionelle Kraftwerke sichergestellt werden. Den Import von Atomstrom lehnt der Bundesrat ab. Er betont auch, dass die Optimierung und der Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen sind. Eine Übertragung der Planfeststellung auf die Bundesnetzagentur für länderübergreifende Leitungsprojekte lehnt der Bundesrat in diesem Zusammenhang aber ab.

Ein Großteil der Einzelanregungen betrifft die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Drucksache 341/11 (B)). Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, Maßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung möglichst schnell umzusetzen und steht zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichwohl umfasst seine Stellungnahme allein zu dieser Vorlage über 60 Fachanliegen.



Im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden (Drucksache 339/11 (B)) bittet der Bundesrat um Prüfung, ob eine Verdoppelung der Sanierungsquote möglich ist. Zugleich weist er jedoch darauf hin, dass die geplante steuerliche Förderung Steuermindereinnahmen zur Folge hätte, die sich bis zum Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Milliarden Euro summieren würden. Deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären von Ländern und Gemeinden zu tragen. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass der Bund die Mindereinnahmen der Länder und Kommunen vollständig ausgleicht.


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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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