Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt

Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt

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Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt



(pressrelations) -
05.07.2011

Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung. Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 7. Juli 2011, von 15.00 bis 16.30 Uhr.

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind.

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. Juli 2011, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min). Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

Weitere Informationen zum Thema sind im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfalen direkt (allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).


Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf


E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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