618395  PresseMitteilungen online

Zweifel an kohärenter Glücksspielpolitik wachsen

31.03.2008 - 13:08 | 45752
vorherige Pressemitteilung nächste Pressemitteilung


Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg

(firmenpresse) - Bonn/München - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1153033/index.html hat in einem durch die Kanzlei Hambach & Hambach http://www.ra-hambach.com geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Wie in dem bereits vorhergehenden Beschluss vom 12. Februar 2008 wurde auch in diesem parallelen Verfahren mit Beschluss vom 3. März 2008 (Aktenzeichen: 6 S 1408/07) die Berufung aufgrund erheblicher Zweifel an einer kohärenten Ausgestaltung der Glücksspielpolitik in Deutschland zugelassen.

Die Klägerin wollte feststellen lassen, dass ihre für Großbritannien erteilte Genehmigung auch in Baden-Württemberg wirksam ist und eine Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB darstellt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage mit der Begründung ab, dass auch in der Übergangszeit bis zum 31.Dezember 2007 das Sportwettenmonopol in Deutschland mit Vorgaben europäischen Rechts übereinstimme. Es ging davon aus, dass die mit dem Staatsmonopol verbundenen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gemeinschaftsrechtskonform umgesetzt wurden. Es ging fehl in der Annahme, dass sich der VGH in der nächsten Instanz hinter diese Entscheidung stellen würde, wie dieser es in der Übergangszeit bis zum 31.Dezember 2007 tat.

Die neue Rechtslage beurteilt der VGH nunmehr grundlegend anders. In seinen Entscheidungsgründen erläutert der VGH, dass ernstliche Zweifel hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht zur Sache gemachten Ausführungen bestehen, da schlüssig in Frage gestellt wurde, ob bei dem für eine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols gemeinschaftsrechtlich gebotenen, kohärenten und systematischen Beitrags zur Begrenzung der Wetttätigkeiten, lediglich auf die staatliche Wettpolitik und nicht auch auf die gesamte staatliche Glücksspielpolitik abzustellen sei.

„Sollte letzteres der Fall sein bzw. ernstlich in Betracht kommen, ließe sich auf der Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Feststellungen derzeit nicht abschließend beurteilen, ob sich die jeweils unterschiedlichen Begrenzungen mit den in den jeweiligen Glücksspielmärkten bestehenden Unterschieden rechtfertigen ließen.“



Aus diesen Ausführungen kann herausgelesen werden, dass der Verwaltungsgerichtshof die noch abzuwartenden Äußerungen des EuGH maßgeblich in die Urteilsfindung einbeziehen möchte. Inzwischen wurden acht Verfahren zum Sportwettenmonopol ausgesetzt und Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrecht dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt (zuletzt das VG Schleswig in einem Hauptsachverfahren, Beschluss vom 30.Januar 2008).

„Diese klare Kehrtwende des Berufungsgerichts ist zu begrüßen, vertrat es schließlich noch im November 2007 die Auffassung, dass von einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Wettpolitik ausgegangen werden könne (Beschluß vom 5. November 2007, 6 S 2223/07 Rn. 19). Diese neue Ausrichtung zeichnet sich auch bei anderen Berufungsgerichten ab, so entschied sich ebenfalls der VGH Hessen für eine Aussetzung in vergleichbaren Verfahren (z.B. Az. 7 A 14/08), da nur so der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrecht gesichert werden könne“, so die Kanzlei Hambach & Hambach.

„Sicherlich sind solche einzelnen Gerichtsentscheide erfreulich“, kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, der auch an den Firmen Wettcorner http://www.wettcorner.com und Betwitch http://www.betwitch.com beteiligt ist. „Doch sie bleiben letztlich ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es ist an der Zeit, dass der juristischen Unsicherheit, die schon fast an staatliche Willkür grenzt, bald ein Ende gemacht wird und private Anbieter friedlich und ohne Einschränkungen neben staatlichen Anbietern in Deutschland arbeiten dürfen.“



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von medienbüro.sohn

Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://

bereitgestellt von: cklemp
Pressemitteilung drucken  Pressemitteilung als PDF  Pressemitteilung an einen Freund senden  Feedback an den Herausgeber senden

Kontakt-Informationen:
Firma: medienbüro.sohn
Ansprechpartner: Alexander Wenger

Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.03.2008


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


Diese Pressemitteilung wurde bisher 340 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemitteilung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati



Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.









Nach Kategorien:

[ weitere PresseInfos ][ Archiv ][ RSS-Feed ]
Mittelstandcafe
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.

Kategorien: [ PR Dienstleister ] [ PresseMitteilungen ] [ PressReleases ] [ Fachartikel ] [ Presseverteiler ] [ PresseKalender ] [ PresseTipps ]

Archiv: [2004] [2005] [2006] [2007] [2008] [2009] [2010] [2011]

firmenpresse ist ein Angebot von LayerMedia. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung in firmenpresse interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
Copyright © 1996 - 2012 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung der LayerMedia sind untersagt.
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de
Startseite
kostenlos registrieren
Pressemitteilung veröffentlichen
Fachartikel veröffentlichen
Submit Press Releases
Pressetermin eintragen
Pressefach anlegen
PR-Dienstleister eintragen
PresseMitteilungen
Pressearchiv
Press Releases (english)
Fachartikel
WhitePaper
OnlineNews Archiv
Pressefächer
Firmenverzeichnis
PR-Dienstleister
firmenpresse MOBILE
MyPressCenter
 RSS Feed
PR Fachbeiträge
Pressemitteilung schreiben
Pressekonferenz organisieren
Literatur-Tipps
PresseArbeit
Tipps und Tricks rund um die erfolgreiche Pressearbeit Tipps & Tricks rund um die erfolgreiche
Pressearbeit mit Checklisten, PresseKonferenzen richtig organisieren, etc.
weiter
18.06.12 - 18.06.12
12. Single-Source-Forum

Kongresse
Messen
Presse-Treffen
Pressekonferenzen
Sonstige
Veranstaltung



Firmen die firmenpresse.de für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
[ 0 |  1 |  2 |  3 |  4 |  5 |  6 |  7 |  8 |  9 |  A |  B |  C |  D |  E |  F |  G |  H |  I ]
[ J |  K |  L |  M |  N |  O |  P |  Q |  R |  S |  T |  U |  V |  W |  X |  Y |  Z ]