Etappensieg für die Meinungsfreiheit
Nicht nur politische sondern auch wirtschaftliche Interessen haben sich diesem verfassungsmäßig garantierten Recht unterzuordnen. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.07.2011, Az.: 11 095/10 KfH) hat das Landgericht Heidelberg das Recht der Meinungsäußerung im Bereich des wirtschaftlichen Verkehrs weiter gestärkt.
Geklagt hatte die Tochtergesellschaft einer Landesbank, die im Bereich Immobilienprojektentwicklung und -management tätig ist. Diese wollte gegenüber einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Neckargemünd im Wege einer Unterlassungsklage erwirken, dass diese gegenüber Dritten nicht mehr die Behauptung aufstellen dürfe, sie sei an die staatliche Vergabeordnung gebunden, habe insbesondere das Vergaberecht anzuwenden.
Der Streitigkeit vorangegangen war ein in der Presse im Zusammenhang mit einer geplanten Schulsanierung veröffentlichtes Zitat des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, nach welchem das Unternehmen schneller und preiswerter bauen könne, als die öffentliche Hand, da es nicht an die staatliche Vergabeordnung gebunden sei.
Die beklagte Kanzlei hatte daraufhin gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber der Schulsanierung und der zuständigen Aufsichtsbehörde Zweifel an dieser Einschätzung geäußert.
Das Unternehmen sah hierin eine rechtswidrige Tatsachenbehauptung, welche ihre unternehmerische Tätigkeit gegenüber der öffentlichen Hand beeinträchtige und verklagte die Kanzlei daraufhin auf Unterlassung. Dem erteilte das Landgericht Heidelberg nun eine Absage und entschied, dass es sich um die zulässige Äußerung einer Rechtsmeinung und somit um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG handelt.
Die Meinungsäußerung wird nicht dadurch zu einer nur als Rechtsmeinung verschleierten Tatsachenbehauptung, dass damit bezweckt werde, diese Zweifel auch bei dem öffentlichen Auftraggeber und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu wecken. Dies ist Sinn der Äußerung, geht aber nicht über die normale Intention einer Meinungsäußerung hinaus, die wahrgenommen werden und überzeugen soll, urteilten die Richter.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ob rechtliche Beratungsdienstleistungen aus einem Guss, brandaktuelle Seminare, Forschungsvorhaben oder wissenschaftliche Publikationen: Die Ax ? Schneider Gruppe ist ein bewährter und moderner Lösungsanbieter auf einer soliden wissenschaftlichen Plattform für Unternehmen und die öffentliche Hand.
Zur Ax ? Schneider Gruppe gehören
Ax ? Schneider & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei (ASK), der
Ax ? Schneider Verlag GbR (Fachverlag für Bau- und Vergaberecht), das
private Institut für deutsches und internationales Vergaberecht GmbH (IDIV) - (Kompetenzzentrum für Vergaberecht), die
Akademie für Baurecht GmbH (AfB) - (Kompetenzzentrum für Baurecht),
integ-RA (Integrierte Beratungsleistungen für komplexe Infrastrukturprojekte als spezifisches Beratungskonzept von ASK),
KommBer KommunalBeratungDeutschland sowie das Zentrum für Mittelstandskompetenz (ZeMiKo) (Beratungskonzept von ASK als Beratungszentrum für den Mittelstand).
Ax, Schneider & Kollegen
Thomas Ax.
Peter-Schnellbach-Str. 1
69151 Neckargemünd
t.ax(at)ax-schneider-kollegen.de
06223/86580
http://www.ax-schneider-gruppe.de
Datum: 10.08.2011 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459183
Anzahl Zeichen: 2422
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jens Baumann
Stadt:
Neckargemünd
Telefon: 06223/86580
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 384 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Etappensieg für die Meinungsfreiheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ax, Schneider&Kollegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits die Statthaftigkeit des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte im Wege eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt. In einem bemerkenswerten Urteil hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2010 - Az.: 1-27 U 1/09) festgestellt, dass nicht b
Weitere Mitteilungen von Ax, Schneider&Kollegen
Rekordjagd in Dachau - Charity-Event zu Gunsten des Opferschutz ...
München, 10.08.2011. Unter dem Motto "erHeben gegen Gewalt" findet am Sonntag den 21. August 2011 ein traditioneller Kräftevergleich im Steinheben statt, zu dem Athleten und Hebewesen aus Deutschland, Österreich, Tschechien und der Schweiz erwartet werden. Die Veranstaltung findet im Ra
Inlandstourismus im 1. Halbjahr 2011: 5 % mehr Gästeübernachtungen ...
WIESBADEN -Im ersten Halbjahr 2011 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 174,2 Millionen Gästeübernachtungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein Plus von 5 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2010. Die Zahl der Übe
Bundesinnenministerium startet Modellprojekte für eine bürgernahe Verwaltung im demografischen Wandel ...
Der demografische Wandel stiftet neue Allianzen. Bund, Länder und Kommunen erproben und entwickeln vor Ort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger die Struktur und die Arbeitsweise der Verwaltung von morgen. Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, hat
Steuerabkommen: Bundesfinanzminister zu Ablasshandel mit Schweiz bereit ...
Zu dem angekuendigten deutsch-schweizerischen Steuerabkommen erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss: Die vom Bundesfinanzministerium fuer die Bundesregierung verhandelte Loesung fuer die deutsch-schweizerischen Steueraltfaelle ist nichts anderes als ei




