Recht auf Mietminderung wegen Wohnungsmängeln. Von Mietern oftüberschätzt
Treten während der Mietzeit Fehler oder Mängel an der Wohnung auf, darf der Mieter die Miete mindern.
Recht auf Mietminderung wegen Wohnungsmängeln. Von Mietern oftüberschätzt(firmenpresse) - Eine Wohnung ist nach dem Gesetz dann mangelhaft, wenn sie einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn eine solche Eigenschaft später wegfällt.
Ein Mangel liegt also dann vor, wenn die Wohnung so beschaffen ist, dass der Mieter sie nicht nutzen kann, wie er will bzw. wie er es nach dem Vertrag erwarten darf.
Der Maßstab für den sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch ist demnach der Mietvertrag und der Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn.
Schon mit dem Abschluss des Mietvertrages geht es los. Hier fallen die ersten Entscheidungen, ob es künftig für den Mieter leicht oder schwierig sein wird, die Miete zu mindern.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
Treten erhebliche Mängel auf, muss der Mieter die volle Miete nicht mehr bezahlen.
Er ist aber verpflichtet, den Vermieter über diese Mängel sofort zu informieren.
Die Mietminderung selbst braucht er nicht ankündigen.
Der Mieter darf die Miete ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Mangel festgestellt wird.
Das heißt, der Mieter muss zwar den Vermieter informieren, darf aber auch sofort mindern. Er muss nicht erst abwarten, bis der Vermieter Gelegenheit hatte, den Mangel oder Fehler zu beseitigen.
Informiert er den Vermieter nicht über den Mangel, muss dieser die Mietminderung in der Regel nicht hinnehmen.
Das Recht zur Minderung besteht für die
Dauer des Mangels.
Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden trifft. Auch wenn er gegen den Baustellenlärm in der Nachbarschaft nichts unternehmen kann, kann der Mieter mindern.
Das Recht zur Mietminderung kann auch ausgeschlossen sein.
Es ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsabschluss kannte.
Diese Kenntnis muss sich auf einen bestimmten Mangel und dessen Art, Umfang und Auswirkungen beziehen. Die bloße Kenntnis, dass die vermietete Wohnung in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegt, ist nicht ausreichend.
Wenn konkrete Mängel oder Fehler an der Wohnung schon im Übergabeprotokoll vermerkt sind und das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages ist, dann wird es für den Mieter schwierig.. Natürlich hat das nur Sinn, wenn der Vermieter sich nicht verpflichtet hat, diese Mängel zu beheben.
Führt ein Fehler an der vermieteten Wohnung zu einer unerheblichen Beeinträchtigung des Mieters ist er nicht berechtigt, die Miete zu mindern.
Es muss schon eine spürbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung vorliegen.
Viele weitere wichtige Hinweise und Tipps zur Nebenkostenabrechnung gibt der Fachbuchautor und Vermieter-Ratgeber Thomas Trepnau in seinem Buch "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung".
Außerdem von Thomas Trepnau in der Reihe seiner Vermieter-Ratgeber erschienen:
"Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete" ,
"Mehr Moneten mit Mieterhöhung",
"Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien" und
"Wertermittlung von Häüusern und Grundstücken"
Erhältlich im Buchhandel, bei allen bekannten Online-Buchhändlern und auf der Homepage des Autors.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
wohnfl-che
mietminderung
wohnungsm-ngel
l-rm
feuchtigkeit
feucht
feuchte-wand
schimmel
fl-chenabweichung
mietrecht
vermietung
immobilien
vermieter
mieter
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Thomas Trepnau
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
info(at)trepnau.net
0157 72085852
http://www.trepnau.net
Datum: 14.08.2011 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 461356
Anzahl Zeichen: 3726
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:
Regensburg
Telefon: 0157 72085852
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 424 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Recht auf Mietminderung wegen Wohnungsmängeln. Von Mietern oftüberschätzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Trepnau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
(NL/6425046648) In Zeiten schwelender Krisen und niedriger Zinsen etablieren sich Sachwerte zur Vermögenssicherung. Immobilien sind als Kapitalanlage gefragt wie seit Jahren nicht mehr. Nur wenige wissen, was es bedeutet, in Deutschland, einem Land mit ausgefeilten Mieterschutzgesetzen, als Vermie
Lohnt sich Betongold noch? ...
(NL/9868510138) Es gilt nun bei einer Investitionsentscheidung, nicht zuletzt wegen der inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise, mehr Faktoren zu berücksichtigen, als dies noch vor drei Jahren der Fall war. Nachdem das Kaufinteresse an Immobilien jahrelang gering war und die Preise auf ni
Gibt es Schnäppchen in der Zwangsversteigerung? ...
(NL/4282541061) Es gibt zwei verschiedene Arten von Zwangsversteigerungsverfahren: Die Zwangsversteigerung, weil der Eigentümer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Wenn mehrere Eigentümer uneinig sind, kann die Gemeinschaft durch Teilun
Weitere Mitteilungen von Thomas Trepnau
Hochwertige Duschen und Duschabtrennungen bei duschqueen.com ...
Es gibt grundsätzlich sowohl die frei stehende Duschkabine mit einer kleinen Duschwanne (http://duschqueen.com/duschwanne_runddusche_duschen.php) (meistens mit einer 6 cm Tiefe), als auch die Dusche, die in einer Badewanne integriert sind. Die Duschen werden entweder durch wasserfeste Duschvorhäng
Rasanter Baufortschritt am Zurbrüggen Wohn-Zentrum in Herne ...
Herne/Unna, 12. August 2011 - Die Bauarbeiten am Zurbrüggen Wohn-Zentrum in Herne laufen auf Hochtouren: Auf engstem Raum bewegen sich drei 300 tonnenschwere Raupen-Kräne. 60 LKW, beladen mit Baustoffen, passieren täglich das Regenkamp-Gelände. Dutzende Bauarbeiter arbeiten auf den beiden fertig
Genuss pur mit allen Sinnen ...
Gütersloh/Berlin, 11. August 2011. ? Auf der IFA 2011 setzt Miele erneut Maßstäbe bei Qualität, Innovation, stilvollem Genuss und familiärer Gastlichkeit. Produktneuheiten und weitere technische Highlights zu Themen wie "Smart Grid" und intelligente Hausvernetzung präsentiert der Gü
KESSEL erweitert Serviceangebot im Internet ...
(Lenting, 12. August 2011) Die KESSEL AG hat ihr Serviceangebot im Internet ausgeweitet. Auf der neuen Website www.staufix.de bietet der Entwässerungsspezialist neben Informationen rund um das Thema Rückstau auch einen Produktfinder an. Dieser ermittelt den passenden Rückstauschutz unter Berücks




