OLG bestätigt Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensvertrag

OLG bestätigt Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensvertrag

ID: 463379

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt die Verurteilung einer Bank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.



Vorfälligkeitsentschädigung bei ImmobiliendarlehenVorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen

(firmenpresse) - Das LG Frankfurt am Main hat im April dieses Jahres eine Bank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Die Bank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung nachdem sie ein Immobiliendarlehen wegen Zahlungsverzuges außerordentlich gekündigt hatte. Die Bank hatte die Vorfälligkeitsentschädigung zum Stichtag der Kündigung berechnet und zusätzlich Verzugszinsen seit Darlehenskündigung bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehensrestforderung berechnet. Die Darlehensrestforderung wurde erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt. Das OLG Frankfurt am Main hat das Urteil insoweit bestätigt.

Das OLG Frankfurt am Main hat zwar entschieden, dass der Bank grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zustehen würde, sofern der Darlehensnehmer die außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages z.B. wegen Zahlungsverzugs zu verschulden hat. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll hierbei den Verlust ausgleichen, den die Bank durch den kündigungsbedingten vorzeitigen Wegfall der Zinseinnahmen bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsbindung erleidet.

Wird die Darlehensrestforderung jedoch erst nach Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt und wurden für den Zeitraum nach Kündigung Verzugszinsen berechnet, habe die Bank keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Maßgeblich für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sei nach dem OLG Frankfurt am Main nicht der Kündigungszeitpunkt sondern der tatsächliche Zahlungseingang. Wenn die Bank für die Zeit nach der Kündigung bis zum Zahlungseingang bereits Verzugszinsen von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet, seien die Interessen der Bank an Zinseinnahmen bis zum Ablauf der Zinsbindung ausreichend gewahrt. Ein höherer Zinsschaden sei von der Bank in dem dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalt jedoch nicht geltend gemacht worden.

Für von Kündigungen betroffene Darlehensnehmer empfiehlt es sich dringend, die von der Bank vorgenommene Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Rechtsanwalt für Bankrecht überprüfen zu lassen. Häufig werden Vorfälligkeitsentschädigungen neben den ebenfalls berechneten Verzugszinsen berechnet oder die Berechnungen sind aus anderen Gründen fehlerhaft. Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können gegebenenfalls zurückgefordert werden.

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Datum: 17.08.2011 - 16:19 Uhr
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