Bringt die Abgeltungssteuer auch Vereinfachungen für den Steuerpflichtigen
08.04.2008 - 11:32 | 46373
Die neue Steuer und die Frage: Bringt die Abgeltungssteuer auch Vereinfachungen für den Steuerpflichtigen? Fragen mit denen sich ein kleiner Personenkreis bereits beschäftigt.
Wir informieren wirklich!
(firmenpresse) - Obwohl wieder einmal in der Bevölkerung die Vogel Strauss – Politik vorherrscht und der grossteil der Bevölkerung sich nicht wirklich mit dem Thema Abgeltungssteuer befasst, (Viele wissen es noch gar nicht), so findet man doch hin und wieder ein paar Menschen, welche sich die Frage stellen. Warum das alles und welche Vereinfachungen habe ich – neben der neuen Steuerabgabe – als Steuerzahler.
Es gilt festzuhalten, dass die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen gegenüber dem heutigen Recht ein Höchstmaß an steuerlicher Transparenz bieten wird. Steuerliche Überlegungen sind und werden nicht mehr die erste Priorität sein, wenn es sich um Anlagestrategie geht. Wie dies nach dem geltenden Recht infolge der Abgrenzung der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegenüber laufenden Kapitalerträgen nach § 20 EStG der Fall ist.
Alle Steuerpflichtigen welche die Veranlagungsoption nicht wahrnehmen, müssen sich ab der Einführung der Abgeltungssteuer 2009, nicht mehr um die steuerlichen Aspekte ihrer Kapitalanlagen kümmern, allerdings nur, wenn sie eine Konto- oder Depotverbindung bei einem inländischem, sprich deutschem Kreditinstitut unterhalten und auch keine steuerlichen Vergünstigungen, bei denen die Höhe der Kapitaleinkünfte maßgebend ist (z.B. Spenden, außergewöhnliche Belastungen), geltend machen möchten. Die Erklärungsvordrucke werden, auch für den Steuerpflichtigen, der die Veranlagung wählt, einfacher und verständlicher gestaltet. Wie es in der Praxis laufen wird, kann man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Auf alle Fälle fragen Sie bei Ihren zukünftigen Investitionen lieber einen unabhängigen Berater, sprich ein Beratungsunternehmen, welches sich zu diesem Thema spezialisiert hat.
B.G.-p. oHG Capital Consult ist eine unabhängige Vermögens,- und Unternehmensberatung mit dem Focus, der betrieblichen Vorsorge und deren Einrichtung. Seit dem Jahre 1988 sind wir und unsere Berater als unabhängige Spezialisten erfolgreich bei Unternehmen in ganz Deutschland tätig
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