Kreativwettbewerb für Gleichberechtigung und Integration
Beispiele für Zivilcourage und für gleichberechtigtes Miteinander amArbeitsplatz gesucht
Arbeitsplatz sucht der Wettbewerb «Die Gelbe Hand».
Die «Gelbe Hand» ist das Logo des Vereins «Mach meinen Kumpel nicht an».
Die «Gelbe Hand« steht für gelebte Integration, gegen Rassismus
und Rechtsradikalismus.
Wettbewerbsbeiträge können sein
- Reportagen und Interviews
- Filme, Fotostorys
- Computeranimationen
- Grafiken, Poster, Postkarten
- Songs
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen, Schüler und Klassen an Berufsschulen, Jugendliche, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden sowie Beschäftigte aus Betrieben und Verwaltungen.
Die Gewinner/innen erhalten Geldpreise von 300 bis 1.000 Euro.
Einsendeschluss ist der 10. Dezember 2011.
Schirmherren des Wettbewerbs sind Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die «Gelbe Hand»
Der Verein «Mach" meinen Kumpel nicht an» tritt für gleiche Rechte für alle ein - er wendet sich gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus
und Rechtsextremismus. Der Verein wurde 1986 gegründet und ist eine der ältesten antirassistischen Organisationen
in Deutschland.
Der Schwerpunkt der Arbeit des Vereins liegt in der aufklärenden und präventiven Tätigkeit. Der «Kumpelverein» unterstützt Jugendliche und Erwachsene in ihrem sozialen und politischen Engagement gegen Rassismus und für ein interkulturelles Miteinander.
Er finanziert sich im Wesentlichen über Spenden und Förderbeiträge
Am 18.11.2011 findet die Veranstaltung anlässlich des 25. Gründungsjubiläums in Düsseldorf statt. Schirmherrin der Veranstaltung ist Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen.
bnw:pr
bruno neurath-wilson
Sulzbachstr. 69
40629 Düsseldorf
info(at)komm-konzept.de
0211 23 17 90
http://www.komm-konzept.de
Datum: 22.08.2011 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 465250
Anzahl Zeichen: 1188
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Klaudia Tietze
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 43 01-193
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 425 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kreativwettbewerb für Gleichberechtigung und Integration"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mach meinen Kumpel nicht an e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Mach meinen Kumpel nicht an e.V.
Stefan Staub wird in den Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands BvD berufen ...
Berlin, 22.06.2011 - Datenschutzexperte und Verimax-Geschäftsführer Stefan Staub, 44, ist ab sofort Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Er ist in dieser Position speziell für Datenschutzfragen auf europäischer und internationaler Ebene zustän
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Lärmbelästigungen durch Mitmieter ...
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Frei
Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte in Offenbach und Rödermark - Arbeitsrecht ...
Enthält der Arbeitsvertrag keine wirksame Vereinbarung über den Gerichtsstand, ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten eines Außendienstmitarbeiters dessen Wohnort maßgeblich, wenn er dort ein Home-Office betreibt. Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens des Außendienstmitarbeiters hat
Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwalt Offenbach und Anwalt Dietzenbach - Verkehrsrecht ...
Werden bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr von dem Betroffenen die Pflichen eines Kraftfahrzeugführers grob verletzt, kommt die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht. Für eine Anzahl besonders schwerer Verstöße, die erfahrungsgemäß auch häufig zu Unfällen führ




