Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG!
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Das Oberlandesgericht München äußert massive Zweifel an der Ordnungsgemäßheit eines Emissionsprospekts der LeaseTrend AG!
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich wurde bereits mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die LeaseTrend AG beauftragt. Es wurden zwischenzeitlich eine Reihe von Klagen gegen die LeaseTrend AG eingereicht.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
Daneben können Schadensersatzansprüche auch dann geltend gemacht werden, wenn Anleger nicht über die Verlustrisiken einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung bis hin zum Totalverlust, das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft, das Fehlen eines fungiblen Zweitmarktes etc. aufgeklärt wurden.
Sofern eine Aufklärung über die Beteiligungsrisiken nicht ordnungsgemäß war, bestehen grds. Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligungsgesellschaft LeaseTrend AG wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens sowie gegen die Berater / Beratungsgesellschaften, welche den Anleger geworben und beraten haben.
„Für Anleger der LeaseTrend AG empfiehlt es sich daher, durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob und inwieweit gegebenenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089-552 999-50, Fax: 089-552 999-90, E-Mail: leitz@cllb.de, web: www.cllb.de
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Datum: 24.08.2011 - 16:46 Uhr
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