Pferdehaftpflichtversicherung: Wer haftet für den Schaden eines Pferdes?
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Und im Schadensfall? Hier ist es hilfreich, wenn man mit der Pferdehaftpflichtversicherung einen starken Partner an seiner Seite hat.
Pferdehaftpflichtversicherung: Wer haftet für den Schaden eines Pferdes?(firmenpresse) - Pferdehalter müssen sich häufig mit dem Vorurteil auseinandersetzen, dass ihre Tiere wild und unberechenbar sind. Aus ihrer Sicht ist diese weitläufige Meinung völlig aus der Luft gegriffen, sie betrachten die großen Vierbeiner als ruhige und zahme Tiere. In der Gesetzgebung (Bürgerliches Gesetzbuch §833) ist jedoch festgelegt, dass der Pferdehalter für die Schäden, die von seinem Pferd verursacht werden, auch haften muss: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."
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Somit stellt nach geltendem Recht ein Pferd eine Gefahr dar. Wer aus eigenem Interesse also ein Pferd hält und damit eine Gefährdung für Personen oder Schwerte schafft, muss auch dafür haften. Für diese Zwecke wird eine spezielle Pferdehaftpflichtversicherung benötigt, da der Leistungsumfang der Privathaftpflicht die Deckung von Schäden durch Pferde nicht vorsieht.
Als Tierhalter gilt, wer im eigenen Interesse die Sorge für ein Pferd übernommen hat. Er muss noch nicht einmal Reiter sein, ausreichend ist allein schon der Umstand, dass er das wirtschaftliche Risiko trägt und am Wohlergehen des Pferdes interessiert ist. Auch Tierhalter, die ein Pferd als Kapitalanlage erwerben, z. B. für die Zucht, kommen um die Pferdehaftpflichtversicherung nicht drum herum. Für ein Pony, das angeschafft wurde, damit z. B. Kinder darauf reiten können, fällt ebenfalls unter die Tierhalterhaftung. Gerade mit Kindern sind Unfälle nie ganz auszuschließen, daher ist die Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar, um etwaige Schadensersatzansprüche befriedigen zu können.
Die Tierhalterhaftung ist deshalb ein so großes Risiko, weil es nur darauf ankommt, dass ein Pferd einen Schaden verursacht hat. Ob der Tierhalter ein Verschulden mit trägt ist hierbei völlig unerheblich. Das haftungsrecht sagt aus, dass alleine ausreicht, wenn der Schaden durch ein typisch tierisches Verhalten eines Pferdes verursacht wird.
Im Grunde genommen haftet der Pferdehalter sogar dann, wenn er das Schadensereignis gar nicht mitbekommen hat oder es auch nicht abwenden konnte. Ein Beispiel: Ein Reiter führt sein Pferd vom Anhänger zum Reitplatz. Durch völlig unvorhersehbare Umstände scheut das Pferd und tritt mit dem Huf in die Seitentür eines abgestellten Autos. Das typisch tierische Verhalten ist also gegeben und der Halter des Pferds haftet.
Die Pferdehaftpflichtversicherung wird von einer Vielzahl von Gesellschaften angeboten. Die Versicherungssummen variieren zwischen 3 Mio. Euro und 15 Mio. Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden - je nach Beitrag. Eine umfangreiche Palette von Risiken wird zudem abgesichert, ein Blick in den Vergleichsrechner von verleichen-und-sparen.de lohnt sich. Dazu gehören auch Mietsachschäden, Schäden an gemieteten Anhängern, privaten Kutschfahrten, das Fremdreiterrisiko oder auch Flurschäden.
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Datum: 25.08.2011 - 09:25 Uhr
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