Unbezahlbares Engagement
Tipps für den Versicherungsschutz im Ehrenamt
Gesetzlichen Unfallschutz ergänzen
Grundsätzlich besteht bei ehrenamtlicher Tätigkeit gesetzlicher Unfallschutz. "Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Kosten für die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und die Wiedereingliederung in den Beruf", erklärt Matthias Schlusche von den Ergo Direkt Versicherungen. "Arbeitnehmer erhalten Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent ihres regelmäßig erzielten Einkommens, wenn sie infolge des Unfalls eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können." Zudem werde bei längerfristiger Minderung der Erwerbstätigkeit eine Verletztenrente oder bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit eine Vollrente von zwei Dritteln des Jahresverdienstes geleistet. Auf den gesetzlichen Schutz sollte man sich aber nicht allein verlassen, sondern ihn durch private Policen ergänzen. "Vor allem Ehrenamtliche mit körperlichen und gefährlichen Tätigkeiten, etwa Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, sollten sich über private Unfall- oder Berufsunfähigkeitspolicen zusätzlich absichern", rät Schlusche.
Umfang der Haftpflicht überprüfen
Die zweite wichtige Versicherung ist die Haftpflicht. Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. "Ehrenamtliche sollten sich in jedem Fall an ihren Versicherer wenden und abklären, ob in der Privathaftpflicht Schäden durch das von ihnen ausgeübte Amt versichert sind", empfiehlt Schlusche. "Falls nicht, sollte das Risiko zusätzlich mit eingeschlossen werden, was bei vielen Versicherern - oft gegen einen Prämienzuschlag - möglich ist." Sofern dies nicht möglich sei, empfehle sich der Abschluss einer eigenständigen Haftpflichtversicherung für Ehrenämter.
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Datum: 25.08.2011 - 11:05 Uhr
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