Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht
Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat durch unanfechtbaren Beschluss vom 6.1.2011 einem eingetragenen Lebenspartner vorläufigen Rechtsschutz in Form der Aufhebung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids gewährt. Es sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern einen Gleichheitsverstoßgegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten.
Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt hierzu: Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt jedoch - anders als die vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.8.2001), sondern erst ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes am 14.12.2010.
In der Sache folgt das NFG den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und überträgt dies auf die Grunderwerbsteuer.
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Datum: 30.08.2011 - 09:20 Uhr
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