Staatliche Prozesskostenhilfe in Deutschland reicht nicht

Staatliche Prozesskostenhilfe in Deutschland reicht nicht

ID: 47059

Dr. Franz Sußner, ProzessGarant AG: „Prozesskostenfonds übernehmen zunehmend verantwortungsvolle Rolle“



(firmenpresse) -
Der Staat zahlt in den letzten Jahren erheblich mehr für Prozesskosten- und Beratungshilfe. Zu diesem Ergebnis kommt das Soldan-Institut für Anwaltmanagement. Dabei sind jedoch die Ausgaben im Vergleich zu zwölf vergleichbaren Industrienationen nach wie vor sehr niedrig. Danach investierten die Bundesländer und der Bund zuletzt rund 500 Mio. Euro pro Jahr in die finanzielle Unterstützung bedürftiger Bürger, um diesen ggf. zu ihrem Recht zu verhelfen. Umgerechnet auf jeden einzelnen Bürger der Bundesrepublik wendete die Staatskasse im Jahr 2006 damit gerade einmal EUR 5,95 für Prozesskostenhilfe und EUR 1,08 für Beratungshilfe auf. Auch nach den Erhebungen der International Legal Aid Group rangiert Deutschland auf dem vorletzten Platz in einem Vergleich von zwölf Industrienationen. Der Spitzenreiter dieser Rangliste ist England und investiert dabei pro Einwohner mehr als 9 Mal so viel in die staatliche Kostenhilfe als Deutschland. Insgesamt gibt England pro Jahr 2 Milliarden Pfund für die Unterstützung seiner Bürger aus.

Aber auch die Niederlande, die USA, Kanada, Irland, Finnland und Neuseeland sind ausgabefreudiger als Deutschland, was die Prozesskosten- und Beratungshilfe anbelangt.

„Vor diesem Hintergrund scheint es nahezu unausweichlich, dass die vom Staat unabhängige, privatrechtliche Finanzierung von Prozessen in Deutschland in den kommenden Jahren noch erheblich mehr an Bedeutung gewinnt“, meint Dr. Franz Sußner als Leiter der Rechtsabteilung der Hofer ProzessGarant AG. Das Unternehmen hat sich auf die Prozesskostenfinanzierung von typischen „Wechselfällen des Lebens“ ausgerichtet. Die ProzessGarant AG ist dabei banken- und versicherungsunabhängig. Für Dr. Sußner ist es fast schon verwunderlich, dass selbst in den Vereinigten Staaten die staatlichen Ausgaben für die Rechtsunterstützung seiner Bürger höher sind als in Deutschland, denn die USA lässt die erfolgsabhängige Honorierung von Anwälten zu. „Gerade die Vereinbarung von Erfolgshonoraren hat in den USA dazu geführt, dass erheblich mehr Bürger klagen und somit zu ihrem Recht kommen“, erklärt Sußner. Da dieses System seit wenigen Jahren durch die Prozesskostenfinanzierer in Deutschland aufgegriffen wurde, prophezeit er dem Thema eine steigende Bedeutung. Dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass sich auch nach einer Studie der Humboldt-Universität zu Berlin (Thema „Finanzierung von Gerichtsprozessen“) die Prozesskostenfinanzierung zunehmend mehr bei Anwälten durchsetzt.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ProzessGarant AG ist eine Gesellschaft, die für den Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Finanzierung ausgeführt hat. Beim Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG ist sie selbst die Komplementärin (Geschäftsführerin) der Fonds KG. Die Vorstände der ProzessGarant AG sind Frau Kristin Salomon und Herr Christian Sußner. Beide Vorstände sind Juristen. Herr Dr. Franz Sußner ist Direktor der Rechtsabteilung und hat seit über 30 Jahren gerichtliche Erfahrung. Er ist seit vielen Jahren in der Prozessfinanzierung tätig.



PresseKontakt / Agentur:

ProzessGarant AG
Ludwigstraße 12
95028 Hof
Tel: 09281 - 8600 - 790
Fax: 09281 - 8600 - 791
E-Mail: info(at)prozessgarant.de



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Datum: 17.04.2008 - 08:25 Uhr
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