Erwerb von"Mitbringsel"im Ausland kann teuer werden
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein Steuerpflichtiger bei einem gemeinsamen Urlaub mit seiner Frau in der Türkei eine neue Brille zum Preis von 690 EUR anfertigen ließ, weil seine bisherige Brille im Urlaub beschädigt worden war. Bei seiner Einreise nach Deutschland benutzte er den"grünen"Ausgang für anmeldefreie Waren.
Erwerb von"Mitbringsel"im Ausland kann teuer werden(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Nach einer Zollkontrolle setzte das Hauptzollamt unter Anwendung eines pauschalierten Abgabensatzes von 17,5 % Einfuhrabgaben von 120,75 EUR gegen ihn fest, da die anmeldepflichtige Freigrenze von 430 EUR überschritten war. Das Hauptzollamt erhob außerdem einen Zuschlag von 120,75 EUR, da der Kläger mit der erworbenen Brille den "grünen" Ausgang für anmeldefreie Waren und nicht den "roten" Ausgang für einfuhrabgabenpflichtige Waren benutzt hatte.
Das FG bestätigte das Entstehen einer Zollschuld, da die Brille aus der Türkei in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht wurde und der Wert der Brille die Freigrenze der Einreise-Freimengen-Verordnung überschritten hat. Eine Aufteilung des Warenwerts auf ihn und seine Frau und damit eine Verdopplung der Wertgrenze ist nicht möglich. Die Wertgrenze steht nur jedem Reisenden einzeln zu.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 01.09.2011 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 471665
Anzahl Zeichen: 1431
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 242 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erwerb von"Mitbringsel"im Ausland kann teuer werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Lärmbelästigung durch Bauprojekte im Innenstadtbereich am Beispiel der Bauarbeiten an der Berliner U-Bahnlinie U5 (Baulärm, Mietminderung) ...
Der geplante Ausbau der U-Bahnlinie U5 vom Alexanderplatz in Richtung Westen entlang der Straße Unter den Linden wird für die Anlieger aktuellen Presseberichten zufolge wohl zur Belastung. Insbesondere durch die zu erwartende Lärmbelästigung werden Mieter tagsüber kaum Ruhe finden; möglicherwe
Das Hunger Projekt e.V. gibt die Afrika-Preis-Trägerin 2011 bekannt ...
Dr. Florence Chenoweth ist in Liberia geboren und die erste Landwirtschaftsministerin sowohl in Liberia als auch in ganz Afrika. Mit ihrer Arbeit will sie dazu beitragen, die Lebensgrundlage und Nahrungsmittelsicherheit der afrikanischen Kleinbäuerinnen zu sichern. Nach einem gewalttätigen Staats
Insolvenzverwalter fordert von Arbeitnehmer Abfindung zurück,§ 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Arbeitsrecht Dresden ...
Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden Eine nach dem Insolvenzantrag gegen den Arbeitgeber durch Zwangsvollstreckung eingetriebene Abfindung stellt eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, GAZR 736/09). Sachverhalt - Arbeitsre
Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung,§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO - Insolvenzrecht Dresden ...
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Belastet der Schuldner vor der Insolvenz sein Grundstück mit einer Grundschuld, ohne dass eine Forderung besteht, so ist dies eine Vermögensverschwendung (BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az. IX ZB 169/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Im Insolvenz




