DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition

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DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition



(pressrelations) - Berlin, 2.09.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat Forderungen des CDU-Politikers Siegfried Kauder zurückgewiesen, vor dem Hintergrund der Datenpanne bei Wikileaks die Strafvorschriften für Geheimnisverrat zu verschärfen. "Das Bundeskabinett hat aus gutem Grund Schluss gemacht mit der Kriminalisierung von Journalistinnen und Journalisten, die brisantes Material veröffentlichen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es gibt nicht den geringsten Grund, an der Gesetzeslage etwas zu ändern. Daran ändert auch die Datenpanne im Zusammenhang mit den Wikileaks-Dokumenten nichts."

CDU-Abgeordneter Kauder, zugleich Vorsitzender des Rechtsausschusses, hatte darüber hinaus gefordert, dass für Internetplattformen wie für Medien jede Veröffentlichung tabu sein müsse, die Menschen in Gefahr bringen könne. "Das würde das Ende des kritischen Journalismus in Deutschland bedeuten", kritisierte der DJV-Vorsitzende. Mit diesem völlig untauglichen Vorschlag mache der Vorsitzende des Rechtsausschusses Anleihen beim ungarischen Mediengesetz, das die Freiheit des Journalismus de facto abgeschafft hat. "Wer soll vor der Veröffentlichung von Artikeln kontrollieren, wie deren Auswirkungen auf die Menschen sein könnten? Will Herr Kauder in Deutschland wieder die Zensur einführen?" fragte Konken. "Pressefreiheit und Informantenschutz sind unveräußerliche Rechtsgüter des demokratischen Staatswesens."

Der DJV-Vorsitzende bedauerte, dass Kauder nur ein Dreivierteljahr nach seinem letzten Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken, wieder einen neuen Anlauf mit dem gleichen Ziel unternehme. Im November 2010 hatte er aufgrund der Gefahr möglicher Terroranschläge gefordert, dass der Staat in solchen Fällen kritische Berichterstattung reglementieren können müsse.


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Datum: 02.09.2011 - 11:45 Uhr
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