Nachtragspflichten für Unternehmen am Kapitalmarkt

Nachtragspflichten für Unternehmen am Kapitalmarkt

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(firmenpresse) - Gerade in jüngster Zeit und vor dem Hintergrund immer restriktiverer Vorgaben der Banken bei der Kreditvergabe gehen immer mehr Unternehmen alternative, bankenunabhängige Wege der Unternehmens- und Investitionsfinanzierung. Ein weit verbreiteter Weg, der nahezu jedem Unternehmen offen steht, ist die Aufnahme von Beteiligungskapital über den Kapitalmarkt durch Ausgabe von Unternehmensbeteiligungen wie etwa stillen Beteiligungen oder Genussrechten.

Bei einem öffentlichen Angebot solcher Beteiligungsmöglichkeiten hat das Unternehmen grundsätzlich einen sog. Beteiligungsverkaufsprospekt, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten ist, zu veröffentlichen. Dieser Emissionsprospekt muss dem Anleger bzw. Interessenten die Möglichkeit geben, sich ein vollständiges Bild vom Unternehmen, der derzeitigen Unternehmenssituation, der angebotenen Kapitalanlage selbst sowie aller sonstigen wesentlichen Aspekte zu machen. Die Informationen im Prospekt müssen nicht nur aus Gründen der Transparenz gegenüber (potentiellen) Anlegern immer auf dem neuesten Stand sein, sondern sie dienen auch dem Emissionsunternehmen als wesentliches Instrument zur Haftungsvermeidung

Sind daher seit der Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts während der Dauer des öffentlichen Angebotes Veränderungen eingetreten, die für Beurteilung des Emittenten oder der angebotenen Vermögensanlagen von wesentlicher Bedeutung sind, ist unverzüglich ein Nachtrag zum Verkaufsprospekt zu erstellen, in einem überregionalen Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen und bei der BaFin zu hinterlegen.

Solche Veränderungen sind beispielsweise der aktuell festgestellte Jahresabschluss, Informationen über den jeweils aktuellen Platzierungsstand, ein Wechsel oder der Wegfall wichtiger Schlüsselpersonen, neue Investitionsziele oder Änderungen im Unternehmensgegenstand.

Bei einer Abweichung dieser Informationen und Zahlen von den im Prospekt prognostizierten Plandaten greift die beschriebene Nachtragspflicht. Andernfalls vermittelt der Prospekt nicht das geforderte zutreffende Bild über das Emissionsunternehmen und dessen Angebot, so dass Prospekthaftungsansprüche einschließlich strafrechtlicher Vorwürfe wie Kapitalanlagebetrug begründet werden könnten. Darüber hinaus kann ein unterbliebener Nachtrag eine Ordnungswidrigkeit nach dem Verkaufsprospektgesetz darstellen und mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.



Zur Vermeidung dieser Konsequenzen sollte jedes Unternehmen, welches mit einer aktuellen Emission am Kapitalmarkt ist, einen entsprechenden Nachtrag zur Hinterlegung bei der BaFin durch einen erfahrenen Spezialisten erstellen lassen. Dabei kann der Nachtrag in den schon bestehenden Verkaufsprospekt eingebunden, aber auch separat, z.B. als Beilage zum Prospekt erstellt werden.

Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft prüft für Unternehmen, ob ein Nachtrag erforderlich ist und erstellt kostengünstig die notwendigen Nachtragsunterlagen und sorgt für die Hinterlegung des Nachtrags bei der BaFin.
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Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut und vertritt Unternehmen und Finanzdienstleister in allen Fragen rund um den Kapitalmarkt. Hierbei kann Sie auf eine über siebenundzwanzigjährige Erfahrung im Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht zurückgreifen und besitzt auf diesem Gebiet eine nachgewiesen hohe Spezialisierung. Die Schwerpunkte des Dienstleistungsangebotes der Kanzlei liegen insbesondere bei der Auswahl, Konzeption und Durchführung verschiedener Kapitalmaßnahmen für mittelständische Unternehmen, der Prospekterstellung (für Vermögensanlagen und Wertpapiere), der rechtlichen Überprüfung bestehender Verkaufsprospekte, der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Finanzdienstleistern gegenüber der BaFin sowie vor Gerichten in allen angrenzenden Rechtsgebieten.

Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Partner der Dr. Werner Financial Service Group und kann über das Netzwerk eine „Full-Service“ Betreuung anbieten. Von der Konzeption und Erstellung des Emissionsprospektes über Design und Druck bis hin zum Vertriebs- und Platzierungsmanagement erhalten vor allem mittelständische Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Durchführung verschiedenster Kapitalmaßnahmen, wie Private Placements über mezzanine Beteiligungsformen.




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Datum: 21.04.2008 - 14:54 Uhr
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